2 Kapitalstruktur

2.1 Kapital

Am 31. Dezember 2013 hat das Aktienkapital der Swisscom AG CHF 51’801’943 betragen. Das Aktienkapital ist eingeteilt in Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 1. Die Aktien sind vollständig liberiert.

2.2 Genehmigtes und bedingtes Kapital im Besonderen

Es besteht weder ein bedingtes noch ein genehmigtes Aktienkapital.

2.3 Kapitalveränderungen

Das Aktienkapital blieb in den Jahren 2011 bis 2013 unverändert. Das Eigenkapital der Swisscom AG im handelsrechtlichen Einzelabschluss hat sich in diesem Zeitraum wie folgt entwickelt:


In Millionen CHF
 

Aktienkapital
  Reserven
aus Kapital-
einlagen
 
Reserve für
eigene Aktien
 
Bilanz-
gewinn
 
Eigenkapital
Total
Bestand am 1. Januar 2011   52   255   1   4’841   5’149
Reingewinn         474   474
Dividendenzahlung     (234)     (854)   (1’088)
Verkauf eigene Aktien       (1)   1  
Bestand am 31. Dezember 2011   52   21     4’462   4’535
Reingewinn         1’749   1’749
Dividendenzahlung         (1’140)   (1’140)
Bestand am 31. Dezember 2012   52   21     5’071   5’144
Reingewinn         239   239
Dividendenzahlung         (1’140)   (1’140)
Bestand am 31. Dezember 2013   52   21     4’170   4’243

Die Generalversammlung vom 20. April 2011 beschloss, Reserven aus Kapitaleinlagen in Höhe von CHF 466 Millionen in freie Reserven umzuwandeln und zusammen mit weiteren freien Reserven von CHF 622 Millionen als Dividende auszuschütten. Die Dividende für das Geschäftsjahr 2010 legte sie auf CHF 21 pro Aktie fest. Davon wurden pro Aktie CHF 9 aus Reserven aus Kapitaleinlagen und CHF 12 aus freien Reserven ausbezahlt. Die Generalversammlungen vom 4. April 2012 und vom 4. April 2013 beschlossen die Zahlung einer Dividende von je CHF 22 pro Aktie.

2.4 Aktien, Partizipationsscheine

Sämtliche Namenaktien der Swisscom AG haben einen Nennwert von je CHF 1. Jede Aktie hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann jedoch nur ausgeübt werden, wenn der Aktionär im Aktienregister der Swisscom AG mit Stimm recht eingetragen ist. Alle Namenaktien sind dividendenberechtigt, mit Aus nahme der von Swisscom gehaltenen eigenen Aktien. Es bestehen keine Vor zugs rechte. Weitere Angaben dazu finden sich in Ziffer 6 «Mitwirkungs rechte der Aktionäre».

Die Namenaktien der Swisscom AG sind nicht verurkundet, sondern bis auf eine Sperrquote des Bundes als Wertrechte im Bestand der SIX SIS AG eingebucht. Der Aktionär kann jederzeit die Bescheinigung über die in seinem Eigentum stehenden Namenaktien verlangen. Er hat aber keinen Anspruch auf Druck und Auslieferung von Titeln für seine Aktien (Namenaktien mit aus geschlossenem Titeldruck).

Die Swisscom AG hat keine Partizipationsscheine herausgegeben.

2.5 Genussscheine

Die Swisscom AG hat keine Genussscheine herausgegeben.

2.6 Beschränkung der Übertragbarkeit und Nominee-Eintragungen

Die Swisscom Aktien sind frei übertragbar, und das Stimmrecht der nach den Statuten ordnungsgemäss im Aktienregister eingetragenen Aktien unter liegt keinerlei Beschränkungen.

Swisscom hat spezielle Regeln für die Eintragung von Treuhändern und Nominees im Aktienregister erlassen. Um die Handelbarkeit der Aktien an der Börse zu erleichtern, kann ihnen der Verwaltungsrat gemäss Statuten den Eintrag von Namenaktien mit Stimmrecht über die Schwelle von 5% hinaus durch Reglement oder Vereinbarung gewähren. Hierfür müssen Treuhänder und Nominees ihre Treu händereigenschaft offenlegen. Zudem müssen sie einer Banken- oder Finanzmarktaufsicht unterstehen oder anderweitig die nötige Gewähr bieten, für Rechnung einer oder mehrerer, untereinander nicht verbun dener Personen zu handeln. Ferner müssen über sie die Namen, Adressen und Aktienbestände der wirtschaftlich Berechtigten ermittelbar sein. Diese Statuten bestimmung lässt sich mit der absoluten Mehrheit der gültig ab gegebenen Aktienstimmen ändern. Ihr entsprechend hat der Verwaltungsrat ein Reglement für die Eintragung von Treu händern und Nominees ins Aktien register der Swisscom AG erlassen. Die Eintragung von Treuhändern und Nominees als Aktionäre mit Stimmrecht setzt ein Gesuch und den Abschluss einer Vereinbarung voraus, die die Eintragungsbeschränkungen und die Meldepflichten des Treu händers beziehungsweise Nominees festhält. Jeder Treuhänder beziehungsweise Nominee verpflichtet sich be sonders dazu, innerhalb der Grenze von 5% die Eintragung als Aktionär mit Stimmrecht für einen einzelnen wirtschaftlichen Berechtigten für höchstens 0,5% des im Handelsregister eingetragenen Namenaktienkapitals der Swisscom AG zu beantragen.

2013 sind keine Ausnahmen für den treuhänderischen Eintrag von Namenaktien mit Stimmrecht über diese prozentualen Beschränkungen hinaus gewährt worden.

2.7 Wandelanleihen, Anleihensobligationen und Optionen

Swisscom hat keine Wandelanleihen ausstehend. Angaben zu den Anleihensobligationen sind in Erläuterung 26 im Anhang zur Konzernrechnung enthalten.

Siehe Bericht

Swisscom gibt an Mitarbeitende keine Optionen auf Namenaktien der Swisscom AG aus. Das Aktienbeteiligungsprogramm der Swisscom AG ist in Erläuterung 11 im Anhang zur Konzernrechnung beschrieben.

Siehe Bericht