8 Revisionsstelle

8.1 Dauer des Mandats und Amtsdauer des leitenden Revisors

Die Revisionsstelle wird jährlich durch die Generalversammlung gewählt. Die KPMG AG, Gümligen-Bern, übt seit dem 1. Januar 2004 das Revisionsmandat der Swisscom AG und ihrer Konzerngesellschaften aus – mit Ausnahme der italienischen Tochtergesellschaft Fastweb, die von der PricewaterhouseCoopers S.p.A. geprüft wird. Der für das Revisionsmandat verantwortliche leitende Revisor der KPMG AG ist Rolf Hauenstein (seit 2011).

8.2 Revisionshonorare

Die Honorare für die von der KPMG AG im Jahr 2013 erbrachte Revisionsleistung (Audit) haben sich auf CHF 3’315 Tausend (Vorjahr CHF 3‘263 Tausend) belaufen. Die Honorare für zusätzliche prüfungsnahe Dienstleistungen (Audit-related Services) betrugen CHF 675 Tausend (Vorjahr CHF 93 Tausend). Die PricewaterhouseCoopers S.p.A. als Prüferin von Fastweb erhielt für die im Jahr 2013 erbrachte Revisionsleistung (Audit) ein Honorar von CHF 881 Tausend (Vorjahr CHF 790 Tausend)und für zusätzliche prüfungsnahe Dienstleistungen für Fastweb CHF 228 Tausend (Vorjahr CHF 626 Tausend).

8.3 Zusätzliche Honorare

Die zusätzlichen Honorare der KPMG AG für Nichtprüfungsleistungen wie Steuer- und übrige Beratungsdienstleistungen (other services) haben CHF 583 Tausend (Vorjahr CHF 892 Tausend) betragen.

8.4 Aufsichts- und Kontrollinstrumente gegenüber der Revision

Der Ausschuss Revision prüft im Auftrag des Verwaltungsrats die Zulassung der Revisionsstelle als staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen und deren Unabhängigkeit sowie die Leistung der Revisoren. Er stellt dem Verwaltungsrat Antrag hinsichtlich der Wahl und allenfalls Abberufung der Revisionsstelle durch die Generalversammlung. Weiter stellt er die Einhaltung des gesetzlichen Rotationsprinzips des leitenden Revisors sicher. Der Ausschuss Revision genehmigt den integrierten strategischen Prüfplan, der sowohl den Jahresprüfplan der internen als auch der externen Revisionsstelle umfasst. Zudem genehmigt er jährlich das Honorar für Revisionsleistungen des Konzerns und der Konzerngesellschaften. In einem Reglement hat er Grundsätze (einschliesslich einer Liste nicht gestatteter Dienstleistungen) für zusätzliche Dienstleistungsaufträge festgelegt. Um die Unabhängigkeit sicherzustellen, müssen zusätzliche Dienstleistungsaufträge durch den Ausschuss Revision (bei einem Honorar von über CHF 300’000) oder durch den CFO der lokalen Konzerngesellschaft genehmigt werden. Der Ausschuss Revision lässt sich vom CFO quartalsweise und von der Revisionsstelle jährlich über die laufenden Aufträge der Revisionsstelle – aufgeschlüsselt nach Revisionsleistungen, prüfungsnahen Dienstleistungen und Nichtprüfungsleistungen – informieren. Die Revisionsstelle, vertreten durch den leitenden Revisor und seinen Stellvertreter, nimmt in der Regel an allen Sitzungen des Ausschusses Revision teil. Sie informiert den Ausschuss ausführlich über die Durchführung und die Ergebnisse ihrer Arbeiten, besonders in Bezug auf die Prüfung des Jahresabschlusses. Sie erstattet dem Verwaltungsrat und dem Ausschuss Revision zudem schriftlich Bericht über die Durchführung und das Ergebnis der Jahresabschlussprüfung sowie über die Feststellungen zur Rechnungslegung und zum internen Kontrollsystem. Schliesslich pflegt der Vorsitzende des Ausschusses Revision auch ausserhalb der Sitzungen des Ausschusses Revision einen engen Informationsaustausch mit dem leitenden Revisor der Revisionsstelle und erstattet dem Verwaltungsrat regelmässig Bericht.