7 Kontrollwechsel und Abwehrmassnahmen

7.1 Angebotspflicht

Gemäss Telekommunikationsunternehmungsgesetz (TUG) muss der Bund die kapital- und stimmenmässige Mehrheit an der Swisscom AG halten. Dieser Grundsatz ist auch in den Statuten festgehalten. Eine Pflicht zu einem Übernahmeangebot im Sinne des Börsengesetzes besteht somit nicht, da sie dem TUG widersprechen würde.

7.2 Kontrollwechselklausel

Ausführungen zu Kontrollwechselklauseln sind im Kapitel Vergütungsbericht enthalten.

Siehe Bericht