Rahmenbedingungen

Gesamtwirtschaftliches Umfeld

Das gesamtwirtschaftliche Umfeld beeinflusst die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage von Swisscom wesentlich; so besonders die Entwicklung der Konjunktur, der Zinsen, der Währungskurse und der Kapitalmärkte.

Konjunktur

Die Schweiz hat 2013 ein robustes Wirtschaftswachstum verzeichnet, was vor allem auf die gute Inlandnachfrage zurückzuführen ist. Das Bruttoinlandprodukt (BIP) ist um 2% gestiegen. Die wirtschaftliche Lage in Europa hat sich leicht verbessert und die Finanzkrise entspannt. Allerdings bleiben die Risiken einer Phase mit tiefem Wirtschaftswachstum oder sogar einer Rezession bestehen.

Ein wesentlicher Teil der Umsätze von Swisscom aus Telefonie, Breitbanddiensten und Fernsehen beruht auf festen Monatsgebühren mit geringen konjunkturell bedingten Nachfrageschwankungen. Einen zyklischeren Geschäftsverlauf verzeichnen hingegen das Projektgeschäft mit Geschäftskunden und das internationale Roaming.

Zinsen

Seit Jahren liegt das allgemeine Zinsniveau in der Schweiz tiefer als in den meisten anderen Industrieländern. Die Tiefzinspolitik wichtiger Nationalbanken hat sich 2013 fortgesetzt. Das Zinsniveau hat sich 2013 erhöht. Die Rendite zehnjähriger Bundesobligationen liegt Ende 2013 bei 1,25%.

Swisscom hat auch 2013 die anhaltende Tiefzinsphase mit zwei Finanzierungstransaktionen genutzt: Im dritten Quartal 2013 nahm Swisscom ein Darlehen der Europäischen Investmentbank (EIB) über EUR 300 Millionen und eine Anleihe über EUR 500 Millionen auf. Die durchschnittlichen Zinskosten der Finanzschulden betragen 2,4% und die durchschnittliche Restlaufzeit vier Jahre. In der Konzernrechnung von Swisscom beeinflussen marktbezogene Zinsen neben dem Finanzergebnis die Bewertung unterschiedlicher Abschlusspositionen; so etwa im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung den Goodwill von Fastweb, die Personalvorsorgeverpflichtungen sowie die langfristigen Rückstellungen für Abbruch- und Instandstellungskosten. Darüber hinaus wirkt sich das Zinsniveau erheblich auf das Renditepotenzial und dadurch auf die finanzielle Lage der Swisscom Pensionskasse aus.

Währung

Der Schweizer Franken hat sich 2013 gegenüber den für Swisscom wichtigsten Währungen nur minimal verändert. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hält am Mindestkurs CHF/EUR von 1,20 fest.

Die Währungsentwicklung beeinflusst die Geschäftstätigkeit von Swisscom in der Schweiz nicht wesentlich. Swisscom erzielt nur wenige Umsätze in Fremdwährung. Beim Einkauf von Endgeräten und technischen Anlagen sowie bei Gebühren, die für die Benützung von ausländischen Fest- und Mobilfunknetzen durch Swisscom Kunden anfallen (Roaming), bestehen Transaktionsrisiken in Fremdwährungen (vor allem EUR und USD). Diese Risiken werden teilweise durch Devisentermingeschäfte abgesichert.

Swisscom finanziert sich vorwiegend in Schweizer Franken. Ende 2013 haben die finanziellen Verbindlichkeiten CHF 8,8 Milliarden betragen, davon 89% in CHF und 11% in EUR. Die Währungsumrechnung ausländischer Konzerngesellschaften, besonders von Fastweb in Italien, beeinflusst die Darstellung der Vermögens- und Ertragslage in der Konzernrechnung. Die im Konzerneigenkapital erfassten kumulierten Differenzen aus der Währungsumrechnung ausländischer Tochtergesellschaften betragen 2013 vor Abzug von Steuereffekten rund CHF 1,9 Milliarden (Vorjahr rund CHF 2,0 Milliarden).

Kapitalmarkt

Die internationalen Aktienmärkte haben sich 2013 positiv entwickelt. Der SMI stieg um rund 20%. Swisscom hält die überschüssige Liquidität in Form flüssiger Mittel und kurzfristiger Geldmarktanlagen. Es bestehen nur unbedeutende direkte Finanzanlagen in Aktien, Obligationen oder anderen langfristigen Finanzanlagen. Das in Aktien, Obligationen und anderen Anlagekategorien angelegte Vermögen von rund CHF 8,3 Milliarden der rechtlich unabhängigen Stiftung comPlan, der Swisscom Pensionskasse, unterliegt den Kapitalmarktrisiken. Indirekt beeinflusst dies die in der Swisscom Konzernrechnung dargestellte Vermögens- und Finanzlage.

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Gesetzliches und regulatorisches Umfeld

Rechtliche Rahmenbedingungen für Swisscom

Swisscom ist eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht. Sie wird durch das Telekommunikationsunternehmungsgesetz (TUG), das Aktienrecht und die Statuten organisiert. In ihrer Tätigkeit hat sie sich in erster Linie nach der Fernmelde- und Rundfunkgesetzgebung zu richten. Daneben untersteht Swisscom den für die gesamte Wirtschaft geltenden Regeln, namentlich dem Wettbewerbsrecht. Als börsenkotierte Gesellschaft beachtet Swisscom zudem das Kapitalmarktrecht sowie die Verordnung des Bundesrats gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften vom 20. November 2013.

Telekommunikationsunternehmungsgesetz (TUG) und Beziehung zur Schweizerischen Eidgenossenschaft (Bund)

Per 1. Januar 1998 sind die früheren PTT-Betriebe durch Gesetz in «Die Schweizerische Post» und die «Swisscom AG» umgewandelt worden (daher die Bezeichnung spezialgesetzliche Aktiengesellschaft). Nach TUG und Statuten erbringt Swisscom im In- und Ausland Fernmelde- und Rundfunkdienste sowie damit zusammenhängende Produkte und Dienstleistungen. Gemäss TUG muss die Schweizerische Eidgenossenschaft (Bund) die kapital- und stimmenmässige Mehrheit an Swisscom halten. Für eine Aufgabe der Mehrheit müsste das TUG geändert werden. Swisscom ist ferner verpflichtet, mit den Personalverbänden Verhandlungen zum Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrags zu führen. Der Bundesrat legt zudem für jeweils vier Jahre die Ziele fest, die der Bund als Hauptaktionär erreichen will. Diese enthalten strategische, finanzielle und personalpolitische Ziele sowie Ziele hinsichtlich Kooperationen und Beteiligungen. Um Transparenz zu gewährleisten, sind die Ziele für die übrigen Aktionäre öffentlich. Die Absichten des Bundes fliessen in die vom Verwaltungsrat von Swisscom zu setzenden strategischen und operativen Unternehmensziele ein. Für die Berichtsperiode haben die Ziele 2010 bis 2013 gegolten. Für die Zielperiode 2014 bis 2017 hat der Bundesrat die Ziele erneuert und für Swisscom die folgenden finanziellen Ziele festgelegt:

  • Swisscom steigert langfristig den Unternehmenswert. Sie weist bezüglich Gesamtrendite, bestehend aus Dividendenausschüttung und Aktienkursentwicklung, eine Performance auf, die mit vergleichbaren Telekommunikationsunternehmen in Europa Schritt hält.
  • Swisscom betreibt eine Dividendenpolitik, die dem Grundsatz der Stetigkeit folgt und eine im Vergleich mit anderen börsenkotierten Unternehmen in der Schweiz attraktive Dividendenrendite gewährleistet. Dabei berücksichtigt sie die Erfordernisse einer nachhaltigen Investitionstätigkeit, einer risikogerechten und branchenüblichen Eigenkapitalquote sowie eines jederzeitigen einfachen Zugangs zu den Kapitalmärkten.
  • Swisscom strebt eine Nettoverschuldung von höchstens 2,1x EBITDA (Betriebsergebnis vor Abschreibungen) an; zeitweise Überschreitungen dieser Quote sind zulässig.
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Fernmeldegesetz (FMG)

Das Fernmeldegesetz regelt, zu welchen Bedingungen marktbeherrschende Anbieter anderen Anbietern von Fernmeldediensten ihr Netz zur Verfügung stellen müssen. Es umfasst einen abschliessenden Katalog von Zugangsformen und beschränkt sich im Bereich der «letzten Meile» auf Kupferleitungen. Die im Gesetz genannten Zugangsdienste müssen zu regulierten Bedingungen und besonders zu kostenorientierten Preisen angeboten werden. Neben dem Netzzugang regelt das Gesetz die Sicherstellung der Grundversorgung. Ziel ist es, allen Bevölkerungskreisen in allen Landesteilen eine zuverlässige und erschwingliche Grundversorgung mit Fernmeldediensten zu gewährleisten. Periodisch legt der Bundesrat den Leistungsumfang mit den entsprechenden Qualitäts- und Preisvorgaben fest. 2007 hat die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) die entsprechende Grundversorgungskonzession bis 2017 an Swisscom vergeben. Darüber hinaus regelt das Fernmeldegesetz die Modalitäten zur Nutzung des Funkfrequenzspektrums.

Siehe unter
Wettbewerbsrecht/Kartellgesetz

Das Kartellgesetz untersagt wettbewerbsschädliche Abreden zwischen Unternehmen. Es sanktioniert missbräuchliche Verhaltensweisen von marktbeherrschenden Unternehmen und verbietet Unternehmenszusammenschlüsse, die zu einer Beseitigung des Wettbewerbs führen. Als missbräuchliche Verhaltensweise gilt beispielsweise die Diskriminierung von Handelspartnern bei Preisen oder sonstigen Geschäftsbedingungen.

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Kapitalmarktrecht

Die Aktien der Swisscom AG sind an der SIX Swiss Exchange in Zürich kotiert. Zudem hat Swisscom Anleihensobligationen ausgegeben, die an der SIX Swiss Exchange gehandelt werden. Swisscom hat deshalb die schweizerische Börsengesetzgebung und -regulierung zu beachten. Unter anderem untersteht sie den Vorschriften über die Rechnungslegung und die Finanzberichterstattung sowie über die Ad-hoc-Publizität. Sie hat Transaktionen in Swisscom Effekten durch die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung offenzulegen. Eine Beteiligung an Swisscom muss zudem offengelegt werden, wenn sie bestimmte Grenzen über- oder unterschreitet beziehungsweise erreicht.

Verordnung gegen übermässige Vergütungen (VegüV)

Die VegüV ist am 1. Januar 2014 in Kraft getreten und sieht für die Umsetzung Übergangsbestimmungen vor. Ab dem 1. Januar 2014 gilt die einjährige Einzelwahl der Mitglieder des Verwaltungsrats (inklusive Präsidium) und des Vergütungsausschusses sowie des unabhängigen Stimmrechtsvertreters durch die Generalversammlung. Die Organ- und Depotvertretung ist verboten. Zudem gilt für die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung ein Verbot von Abgangsentschädigungen, Vergütungen im Voraus sowie Prämien für Firmenkäufe und -verkäufe. Der Verwaltungsrat ist zur jährlichen Erstellung eines schriftlichen Vergütungsberichts verpflichtet, erstmals für das Geschäftsjahr 2014. Spätestens ab der ordentlichen Generalversammlung 2015 entscheiden die Aktionäre über die Gesamtentschädigungssummen für den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung. Zudem ist die elektronische Weisungserteilung an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter zu ermöglichen. Bis spätestens an der Generalversammlung 2015 sind verordnungswidrige Statuten und Reglemente anzupassen. Die Verordnung stellt bestimmte Verhaltensweisen unter Strafe.

Regulatorische Entwicklung 2013 in der Schweiz
Laufende Verfahren nach Fernmelde- und Wettbewerbsrecht

In den vergangenen Jahren sind gegen Swisscom unterschiedliche Verfahren nach dem Fernmelde- und dem Wettbewerbsrecht eröffnet worden. Die laufenden Verfahren nach Fernmelde- und Wettbewerbsrecht sind in den Erläuterungen 28 und 29 des Anhangs zur Konzernrechnung beschrieben.

Siehe Bericht
Evaluation zum Fernmeldemarkt

Der Bundesrat hat 2012 einen Ergänzungsbericht zu seiner Evaluation des Fernmeldemarktes von 2010 publiziert. Darin kommt er unter anderem zum Schluss, dass sich trotz der beobachtbaren Investitionsdynamik Anzeichen für lokale Wettbewerbsprobleme beziehungsweise Monopolbildungen feststellen lassen. Der Bundesrat hat angekündigt der Verwaltung noch in der laufenden Legislatur (2011–2015) den Auftrag zu erteilen, eine FMG-Revision vorzubereiten. Dabei sei zu beachten, dass künftige Regeln rechtzeitig zur Verfügung stehen und eine flexiblere Handhabung als heute gestatten sollten. Denkbar sei etwa die Einführung technologieneutraler Regulierungsinstrumente auf Gesetzesstufe. Diese würden aber durch den Bundesrat erst dann für die jeweiligen Technologien freigegeben, wenn ein effektiver Regulierungsbedarf bestehe, das heisst, wenn der Wettbewerb nicht mehr spiele.

Revision der Fernmeldedienstverordnung (FDV)

Am 17. April 2013 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eine Anhörung zur Revision der Fernmeldedienstverordnung (FDV-Revision) eröffnet. Die Revision will die Methoden zur Berechnung der kostenorientierten Preise für die nach FMG regulierten Netzzugangsdienste revidieren.

Roaming

Am 20. September 2011 hat der Nationalrat entgegen dem Antrag des Bundesrats die Motion «Schluss mit überrissenen Handygebühren im Ausland» angenommen. Im Frühjahr 2013 hat er eine ähnlich lautende Motion gutgeheissen. Demnach soll der Bundesrat für alle Telekommunikationsanbieter verbindliche Höchsttarife bei ein- und abgehenden Anrufen, SMS und bei Datentransfers festlegen, die mit Mobilfunkgeräten im Ausland vorgenommen werden. Diese Festlegung soll analog zu den Vorgaben der Europäischen Union erfolgen. Nach Anhörung der Betreiber hat der Ständerat am 19. März 2013 jedoch beschlossen, die Motionen bis Ende 2014 zu sistieren und den Bundesrat zu beauftragen, dem Parlament Ende 2014 Bericht über die Entwicklung der Roamingpreise und besonders die neuen technischen Möglichkeiten wie etwa Local Breakout (die Möglichkeit, im Ausland ohne Austausch von SIM-Karte und der Telefonnummer vorübergehend zu einem lokalen Anbieter zu wechseln) zu erstatten. Der Nationalrat hat sich am 17. September 2013 ebenfalls für die Sistierung der Motionen ausgesprochen.

Netzneutralität

Eine Motion im Nationalrat vom 14. Dezember 2012 will die Netzneutralität gesetzlich verankern. Begründet wird der Vorstoss mit dem Hinweis, wonach Netzbetreiber neue Technologien nach eigenem Gutdünken einsetzen und so Inhalte diskriminieren könnten. Dies bedrohe die Meinungs- und Informationsfreiheit. Der Bundesrat hat am 13. Februar 2013 die Ablehnung der Motion beantragt. Er hat auf seine Absicht verwiesen in dieser Legislaturperiode die Erarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage für eine Teilrevision des FMG in Auftrag zu geben und darin Vorschläge zum Thema Netzneutralität anzubringen. Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat im Herbst 2013 die Arbeitsgruppe Netzneutralität ins Leben gerufen, die bis im Sommer 2014 eine Übersicht zum Thema erstellen soll.

Urheberrechtsschutz – Tarifverfahren

In den Tarifverhandlungen mit den Verwertungsgesellschaften lässt sich Swisscom durch den Verband Swissstream vertreten. Von besonderem Interesse sind für Swisscom die beiden folgenden, im Jahr 2013 hängigen Verfahren Gemeinsamer Tarif 12 und Gemeinsamer Tarif 4e.

Der Gemeinsame Tarif 12 für Aufnahmen von TV-Sendungen und Replay-TV ist für Swisscom von grosser Bedeutung. Die eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten hat diesen Tarif mit Verfügung vom 17. Dezember 2012 genehmigt. Die ProSiebenSat1-Gruppe hat gegen diesen Beschluss Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Beim Gemeinsamen Tarif4e verhandeln die Verwertungsgesellschaften seit 2009 mit den Nutzerverbänden einen Tarif für die Speicherung von urheberrechtlich geschützten Werken auf Mobilfunktelefonen. Sowohl die Nutzerverbände als auch die Verwertungsgesellschaften haben gegen die Beschlüsse der eidgenössischen Schiedskommission betreffend die strittigen Tarife für die Tarifperioden 2010–2011 sowie 2012–2013 Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Bis zum Vorliegen eines Entscheids des Bundesverwaltungsgerichts sind weitere Tarifverhandlungen in dieser Sache sistiert.

Revision des Bundesgesetzes über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF)

Am 27. Februar 2013 hat der Bundesrat die Botschaft zur Revision des BÜPF an das Parlament verabschiedet. Diese Revision soll sicherstellen, dass die Verwendung moderner Technologien notwendige Überwachungen nicht verunmöglicht. Das aktuelle Gebühren- und Entschädigungsmodell soll beibehalten werden. Die Behandlung im Parlament ist noch nicht abgeschlossen.

Regulatorische Unterschiede zur Europäischen Union

In der Europäischen Union (EU) verfügt die Regulierungsbehörde über weitreichende Kompetenzen, Märkte zu analysieren und Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht Verpflichtungen hinsichtlich Nichtdiskriminierung, Transparenz und Zugangsformen aufzuerlegen (sogenannte Ex-ante-Regulierung). Der Schweizer Gesetzgeber hat eine solche Praxis abgelehnt. Stattdessen hat er sich für die Ex-post-Regulierung (Verhandlungsprimat und Klageprinzip) entschieden, da in der Schweiz andere Marktverhältnisse als in den meisten EU-Mitgliedsländern herrschen. So besteht in der Schweiz ein nahezu flächendeckender Wettbewerb zwischen Swisscom und den Kabelnetzbetreibern. Zudem sind städtische und regionale Elektrizitätswerke in den Markt eingetreten. Die in der Schweiz herrschende Marktsituation verlangt damit eine andere Regulierung als in Ländern wie Frankreich oder Italien, in denen es im Wesentlichen nur einen einzigen Anschlussnetzbetreiber gibt und sich kein Plattformwettbewerb entwickelt hat.

Gesetzliches und regulatorisches Umfeld in Italien
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Fastweb

Als EU-Mitglied ist Italien verpflichtet, seine nationale Gesetzgebung in Einklang mit der europäischen Rechtsgrundlage zu bringen. Es ist die Aufgabe der italienischen Regulierungsbehörde Autorità per le Garanzie nelle Comunicazioni (AGCOM), auf Grundlage einer von der Europäischen Kommission errichteten Analyse der Märkte Unternehmen behördliche Bedingungen aufzuerlegen. Entwürfe solcher Auflagen müssen der Europäischen Kommission und den Regulierungsbehörden der anderen Mitgliedstaaten vorgelegt werden, die sich dazu äussern oder ein Veto einlegen dürfen. Die Geschäftstätigkeiten der italienischen Tochtergesellschaft Fastweb werden somit stark vom italienischen und europäischen Telekommunikationsrecht und von dessen Anwendung beeinflusst.

Regulatorische Entwicklung 2013 in Italien

Das AGCOM hat im Dezember 2013 eine Reduktion der Preise für entbündelte Teilnehmeranschlüsse und Bitstrom-Dienste von EUR 9,28 auf EUR 8,68 beziehungsweise von EUR 19,50 auf EUR 15,14 beschlossen.

Das AGCOM hat 2011 einen Beschluss veröffentlicht, wonach per 1. Januar 2012 die Festnetzterminierungspreise zwischen der Telecom Italia und den alternativen Festnetzbetreibern symmetrisch verrechnet werden sollten. Das Verwaltungsgericht hob diesen Beschluss auf, da 2012 noch keine Symmetrie in den auf der IP-Technologie basierenden Netzwerkarchitekturen bestand. Aus diesem Grund verfügte das AGCOM für 2012 eine Erhöhung der Festnetzterminierungspreise für alternative Netze um 33% auf EUR/Cent 0,361 pro Minute. Die Preise gelten bis Juni 2013. Ab Juli 2013 sinken die Preise stufenweise auf Grundlage des Modells einer effizienten IP-Architektur. Per 1. Juli 2015 strebt das AGCOM einen Preis von EUR/Cent 0,043 pro Minute an.

Nachhaltiges Umfeld

Swisscom pflegt den Dialog mit ihren wichtigsten Anspruchsgruppen. Der Austausch erfolgt auf unterschiedlichen Wegen: über elektronische Medien, telefonisch, mittels Umfragen, bei Informationsveranstaltungen oder Arbeitssitzungen, in Roadshows, auf Konferenzen sowie beim Kunden zu Hause oder in den Swisscom Shops. Swisscom hat die Anliegen der Anspruchsgruppen im Jahr 2013 wie in den Jahren zuvor direkt aufgenommen, ihnen eine Vorrangstellung eingeräumt und sie unter anderem im Rahmen ihrer Corporate-Responsibility-Strategie einbezogen.

Swisscom organisiert das Management der Anspruchsgruppen dezentral, um eine grosse Nähe zu den einzelnen Anspruchsgruppen und den kontinuierlichen Kontakt zu gewährleisten.

Kunden

Swisscom befragt Privatkunden systematisch nach ihren Bedürfnissen. So erfassen Customer Relationship Manager Kundenbedürfnisse direkt an den Kundenkontaktpunkt. Im Bereich der Geschäftskunden finden vierteljährlich Umfragen statt – unter anderem zu Fragen der Nachhaltigkeit. Swisscom pflegt zudem regelmässige Kontakte mit den Konsumentenverbänden aller Sprachregionen und unterhält Blogs sowie weitere Online-Diskussionsplattformen. Insgesamt ergeben die Befragungen das folgende Bild: Die Kunden erwarten eine attraktive Preisgestaltung, Markttransparenz, ein verantwortungsvolles Marketing, eine flächendeckende Versorgung, ein stabiles Netz, strahlungsarme Kommunikationstechnologien sowie nachhaltige Produkte und Dienstleistungen.

Siehe unter
Aktionäre und Fremdkapitalgeber

Swisscom pflegt den Austausch mit ihren Aktionären zusätzlich zur jährlichen Generalversammlung an Analystenpräsentationen, Roadshows und in regelmässigen Telefonkonferenzen. Ferner unterhält Swisscom seit Jahren Kontakte zu zahlreichen Fremdkapitalgebern sowie Ratingagenturen. Die Aktionäre und Fremdkapitalgeber erwarten von Swisscom in erster Linie Stabilität, Rentabilität und Innovation.

Behörden

Swisscom pflegt mit unterschiedlichen Behörden regelmässig einen intensiven Austausch. Ein zentrales Thema ist dabei der Ausbau des Mobilfunknetzes. Mobile Datenanwendungen erfreuen sich bei den Kunden steigender Beliebtheit. Es ist offenkundig, dass der Mobilfunk zwar geschätzt und genutzt, die dafür erforderliche Infrastruktur aber nicht immer akzeptiert wird. Beim Netzausbau führen divergierende Interessen folglich zu einem Spannungsfeld. Swisscom führt seit Jahren einen Dialog mit Anwohnern und Gemeindebehörden über die Netzplanung. Dieser Dialog bietet bei Bauvorhaben den Betroffenen die Gelegenheit, geeignete Alternativstandorte vorzuschlagen. Ebenso führt Swisscom zu weiteren Themen und bei anderen Gelegenheiten einen regelmässigen Austausch mit Behörden; so etwa im Rahmen des jährlich durchgeführten Zweitagesseminars «Schulen ans Internet», zu dem die ICT-Verantwortlichen der kantonalen Erziehungsdirektionen eingeladen sind. Dabei erwartet die Anspruchsgruppe der Behörden, dass Swisscom ihre Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit und besonders gegenüber den Jugendlichen entschieden wahrnimmt.

Gesetzgeber

Swisscom setzt sich mit politisch und regulatorisch relevanten Themen auseinander. Sie vertritt dabei ihre Interessen gegenüber politischen Parteien, Behörden und Verbänden. Der Gesetzgeber fordert von Swisscom Regeltreue (Compliance) ein.

Lieferanten

Die Beschaffungsorganisationen von Swisscom setzen sich regelmässig mit Lieferanten und Lieferantenbeziehungen auseinander. Sie analysieren Bewertungsresultate, formulieren Zielvereinbarungen und prüfen die Leistungserfüllung. Einmal jährlich treffen sich die Beschaffungsorganisationen am Key Supplier Day mit ihren wichtigsten Lieferanten. Im Zentrum stehen dabei die Risikoverminderung und die Verantwortung in der Lieferkette.

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Medien

Mit Journalisten besteht ein intensiver Austausch – während sieben Tagen in der Woche. Die Medienarbeit von Swisscom orientiert sich an fachlich-journalistischen Grundsätzen.

Mitarbeitende und Personalvertretung

Um ihren Auftrag zu erfüllen und ihr Kundenversprechen einzulösen, ist Swisscom auf mitdenkende, handelnde und engagierte Mitarbeitende angewiesen. Nur dank ihren Mitarbeitenden wird Swisscom bei den Kunden erlebbar. Aus dem Dialog mit den Kunden gewinnt Swisscom wertvolle Informationen. Diese fliessen über die Kundenschnittstellen ins Unternehmen zurück und ermöglichen die stetige Verbesserung der Produkte und Dienstleistungen. Dank einer Vielzahl von Kommunikationsplattformen und -massnahmen sowie einer entsprechenden Unternehmenskultur fördert Swisscom auch den Dialog und Austausch innerhalb des Unternehmens. Alle zwei Jahre führt Swisscom eine Umfrage unter den Mitarbeitenden durch. Die Resultate der Umfrage geben Anstoss zu Projekten und konkreten Massnahmen. Die Zukunft von Swisscom mitzugestalten, ist eine der wichtigsten Aufgaben der Personalvertretung. Mit den Personalvertretern organisiert Swisscom zweimal jährlich einen runden Tisch. Die Anliegen der Mitarbeitenden fallen vor allem in die Bereiche Sozialpartnerschaft, Berufs- und Weiterbildung, Diversity, Gesundheit und Arbeitssicherheit.

Partner und NGO

Der Austausch mit Partnern im Rahmen von Projekten ist Swisscom wichtig; so beispielsweise mit der WWF Climate Group, mit myclimate, mit dem Kinderschutz Schweiz und mit Organisationen, die sich um die spezifischen Bedürfnisse benachteiligter Gruppen kümmern. Gelebte Partnerschaften sowie ein soziales und ökologisches Engagement von Swisscom sind für die Anspruchsgruppe der Partner und NGO besonders relevant.

Siehe unter
Wesentlichkeit/Wesentlichkeitsmatrix

Die Wesentlichkeitsmatrix enthält die für Swisscom und ihre Anspruchsgruppen wesentlichen Themen, die innerhalb der strategischen Schwerpunkte der Corporate Responsibility von Swisscom liegen. Zudem nennt die Matrix weitere relevante Themen, die einen Einfluss auf die Unternehmensstrategie von Swisscom haben.

Siehe Bericht

Swisscom verfolgt alle in der Wesentlichkeitsmatrix aufgeführten Themen mit besonderer Sorgfalt und bearbeitet sie in unterschiedlicher Intensität. Erste Priorität haben jene Themen, die im Feld oben rechts platziert sind und die sowohl für die Anspruchsgruppen als auch für Swisscom von grosser Relevanz sind. Weitere Themen wie beispielsweise Lärm, Gewässerschutz, Artenschutz, Gewalt und Wachstum der Bevölkerung sind zwar ökologisch und gesellschaftlich wichtig, liegen aber nicht im Zentrum der Aktivitäten von Swisscom.

Die Themen lassen sich anhand der Relevanz für die Unternehmensstrategie von Swisscom sowie nach Massgabe der Anliegen der Anspruchsgruppen identifizieren. Sie werden intern je nach Bedeutung und Umfang von spezialisierten Abteilungen oder von denjenigen Stellen geprüft und bearbeitet, die als Ansprechpartner der jeweiligen Anspruchsgruppen dienen. Ferner besprechen unterschiedliche Gremien wie die Bereichsleitungen, die Geschäftsleitung von Swisscom Schweiz oder die Konzernleitung die betreffenden Themen. Bei Bedarf leiten diese Gremien entsprechende Massnahmen ein. Die Themen in der Matrix sowie ihre Einstufung sind von repräsentativen Anspruchsgruppen in einer im Oktober 2013 durchgeführten Umfrage bestätigt worden. Behörden, Partner und NGO wie der WWF und myclimate nahmen darin zu ökologischen Gesichtspunkten Stellung, die schweizerische Stiftung für audiovisuelle Bildungsangebote (SSAB) und das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV (verantwortlich für das Nationale Programm zur Förderung der Medienkompetenz) äusserten sich zu gesellschaftlichen Gesichtspunkten. Die Befragung ergab, dass Swisscom die klimafreundlichen Angebote (Produkte und Dienste) noch stärker fördern solle, da diese wesentlich zur Bekämpfung des Klimawandels beitragen könnten. Dies wird von der aktuellsten Studie der internationalen Global e-Sustainability Initiative (GeSI smarter 2020) sowie der neusten Analyse von Swisscom bestätigt. Das Thema der klimafreundlichen Angebote ist deshalb in der Matrix als sehr relevant eingestuft worden.

Ferner hat Swisscom Anliegen wie etwa den Fachkräftemangel und das «Generation Management», die in der Umfrage vom BSV und von der SSAB angeregt worden sind, den Themen Diversity und Personalentwicklung zugeordnet. Übereinstimmung herrscht hinsichtlich Einstufung der anderen Themen. Die Anordnung der Themen innerhalb der Quadranten der Wesentlichkeitsmatrix erfolgt nach alphabetischer Reihenfolge.

Entwicklung des Markts für Telekommunikations- und Informatikdienstleistungen

Schweizer Telekommunikationsmarkt

Die Schweiz verfügt über drei Mobilfunknetze und im Festnetzbereich über mehrere Verbindungs- und Anschlussnetze. Ferner werden TV-Signale in der Schweiz terrestrisch über Antenne sowie über Satellit verbreitet. Der Schweizer Telekommunikationsmarkt ist im internationalen Vergleich hoch entwickelt. Ihn prägen Innovation sowie ein vielfältiges Angebot an Dienstleistungen rund um die Sprach- und Datenkommunikation sowie um die Verbreitung von TV-Signalen. Gesamthaft erzielt der Schweizer Telekommunikationsmarkt ein Umsatzvolumen von schätzungsweise CHF 17 Milliarden. Er befindet sich dabei im Wandel, denn Telekommunikation, Informationstechnologie sowie Media und Entertainment verschmelzen. Der Zugriff aufs Internet findet heutzutage an jedem erdenklichen Ort zu jeder erdenklichen Zeit mit ganz unterschiedlichen Endgeräten statt. So hat die rasante Verbreitung von Smartphones die Kundenbedürfnisse verändert. Swisscom hat den Trend erkannt und im Juni 2012 als einer der ersten Telekommunikationsprovider weltweit neue Mobilfunkabonnemente (infinity-Tarife) eingeführt. Dank dieser Abonnemente sind Kunden zum Pauschaltarif und unbegrenzt in der Lage, mobil in alle Schweizer Netze zu telefonieren, SMS zu versenden und im Internet zu surfen. Die einzelnen Abonnemente unterscheiden sich vor allem hinsichtlich der Geschwindigkeit im mobilen Datenverkehr. Durch die wachsende Smartphone-Durchdringung steigen das Datenvolumen und damit die Auslastung der Netze. Swisscom baut kontinuierlich an der Netzinfrastruktur der Zukunft, um dieser Entwicklung gerecht zu werden. Im Jahr 2012 hat Swisscom in einer Auktion ihr Portfolio an Mobilfunkfrequenzen erweitert. Den stetig steigenden Datenmengen begegnet Swisscom ferner durch den kontinuierlichen Breitbandausbau im Festnetz sowie durch die Einführung neuer Technologien wie LTE (Long Term Evolution) im Mobilfunknetz. Swisscom bietet zudem technologieübergreifende Bündelangebote an, die neben einem Festnetzanschluss mit Telefonie, Internet und TV zusätzlich einen Mobilfunkanschluss beinhalten. Die Preise sind als Folge des Wettbewerbs weiter gesunken. Der Schweizer Telekommunikationsmarkt lässt sich in die für Swisscom relevanten Teilmärkte Festnetz, Mobilfunk, Breitband und TV gliedern.

Festnetzmarkt

Die Festnetztelefonie basiert hauptsächlich auf den Anschlüssen des Telefonnetzes und der Kabelnetze. In den letzten Jahren haben sich die Marktanteile nur geringfügig verändert. Swisscom ist mit deutlichem Abstand vor den Mitbewerbern Marktführerin. Die Verbreitung der Mobilfunktelefonie in den letzten Jahren hat dazu geführt, dass die Anzahl von Telefongesprächen im Festnetz stark geschrumpft ist. Ebenfalls nahm die Anzahl Festnetzanschlüsse von Swisscom kontinuierlich ab. Dieser Trend setzte sich 2013 fort, wobei die Anzahl Festnetzanschlüsse um rund 4% auf 2,9 Millionen sank. Hauptgrund für die Abnahme war die Substitution von Festnetzanschlüssen durch den Mobilfunk. Ende 2013 waren 256’000 Anschlüsse vollständig entbündelt.

Mobilfunkmarkt

In der Schweiz betreiben die drei Unternehmen Swisscom, Orange Schweiz und Sunrise eigene grossflächige Mobilfunknetze. Die Versorgung mit GSM-Mobilfunktelefonie liegt bei nahezu 100% der Bevölkerung. Allerdings steigen die Ansprüche an die Mobilfunknetze. Um den Kunden eine optimale Datenverbindung zu bieten, führt Swisscom moderne Mobilfunktechnologien wie LTE ein. Ende 2013 hatten rund 85% der Schweizer Bevölkerung Zugang zum Mobilfunknetz der neusten Generation. Der Anstieg von Mobilfunkanschlüssen (SIM-Karten) ist in der Schweiz 2013 aufgrund der bereits hohen Marktdurchdringung geringer als im Vorjahr ausgefallen. Die Anzahl Mobilfunkanschlüsse der drei Netzbetreiber beträgt nunmehr rund 10,5 Millionen, womit die Durchdringung in der Schweiz bei rund 130% liegt. Die technischen Möglichkeiten nehmen durch die rasante Verbreitung von Smartphones zu. Heute greift eine steigende Anzahl Kunden von unterwegs auf ihre Daten, E-Mails und das Internet zu. Durch die Einführung der infinity-Tarife berücksichtigt Swisscom die sich wandelnden Bedürfnisse der Kunden. Ende 2013 haben rund 1,7 Millionen Kunden die neuen infinity-Angebote genutzt. Für Nutzer, die nur gelegentlich auf das Mobilfunknetz zugreifen, bietet Swisscom Prepaid-Angebote ohne monatliche Abonnementsgebühr. Dabei wird jeder Zugriff auf das Mobilfunknetz individuell abgerechnet. Ein Wachstumsfeld stellt der mobile Datenverkehr von Maschine zu Maschine (M2M) dar. Er ermöglicht in Zukunft vielerlei Anwendungen wie etwa die automatische Lokalisierung bei einer Autopanne. Swisscom stellt ihr Mobilfunknetz Drittanbietern (MVNO, Mobile Virtual Network Operator) zur Verfügung, die ihren Kunden über das Swisscom Netz eigene Produkte und Dienste anbieten.

Swisscom hat 2013 ihren Marktanteil relativ stabil bei 60% gehalten. Der Anteil an Postpaid-Kunden liegt in der Schweiz bei rund 62%. Die Preise für Mobilfunkdienste sind 2013 wettbewerbsbedingt wie in den Vorjahren gesunken. Entsprechend nahm der durchschnittliche Umsatz pro Kunde ab.

Breitbandmarkt

Das Telefonnetz auf DSL-Basis und die Kabelnetze sind in der Schweiz die meistverbreiteten Zugangstechnologien für festnetzbasierte Breitbandanschlüsse. Ende 2013 hat die Anzahl der Retail-Breitbandanschlüsse in der Schweiz rund 3,3 Millionen betragen, was rund 92% der Haushalte in der Schweiz entspricht. Damit belegt die Schweiz bei der Marktdurchdringung mit Breitbandanschlüssen im internationalen Vergleich einen Spitzenplatz. Swisscom erzielt mit ihren DSL-basierten Angeboten eine Abdeckung von mehr als 98% der Schweizer Bevölkerung.

Das Marktwachstum der Breitbandanschlüsse verlangsamt sich von Jahr zu Jahr. 2013 ist die Zahl der Breitbandanschlüsse um rund 4% gestiegen. Im Vorjahr hatte das Wachstum noch rund 5% betragen. Dabei ist wie schon im Vorjahr das Wachstum der Breitbandanschlüsse der Kabelnetzbetreiber grösser als das Wachstum der auf dem Telefonnetz basierenden DSL-Breitbandanschlüsse. Von den Neuzugängen entfielen 2013 rund ein Drittel auf DSL-Anschlüsse, womit deren Marktanteil – gemessen an der Anzahl Breitbandanschlüsse – bei rund 69% lag. Davon entfielen 54% (Vorjahr 55%) auf Swisscom Endkunden und 15% (Vorjahr 16%) auf Swisscom Wholesale-Angebote sowie vollständig entbündelte Anschlüsse. Der Breitbandanschluss entwickelt sich zunehmend zum Grundanschluss in den Wohnungen. Er bietet die Grundlage, um den Kunden weitere Dienste einzeln oder in Bündelangeboten zu offerieren.

TV-Markt

Die wichtigsten Übertragungsarten für TV-Signale in der Schweiz sind der Kabelanschluss, der Breitbandanschluss, der Satellitenempfang, der Empfang über Antennen (terrestrisch) sowie der Mobilfunk. Die Bedeutung und die Marktdurchdringung des digitalen Fernsehens nehmen ständig zu. Im Mai 2013 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) entschieden, die bisherige Verbreitungspflicht analoger Fernsehprogramme in zwei Schritten aufzuheben. Per 1. Juni 2013 ist die Aufschaltpflicht für ausgewählte ausländische TV-Sender entfallen. Per 1. Januar 2015 wird die Aufschaltpflicht für vorbestimmte inländische TV-Sender aufgehoben. Hauptsächlich davon betroffen sind die Kabelnetzunternehmen. Bietet ein Unternehmen seinen Kunden einen kostenlosen Umwandler an, der digitale Signale in analoge umwandelt und der damit den Empfang eines gleichwertigen digitalen Grundangebots gewährleistet, ist das Unternehmen unmittelbar von der Verbreitungspflicht aller analogen TV-Sender entbunden. Bei upc cablecom, dem grössten Kabelnetzunternehmen in der Schweiz, ist dies bereits der Fall. Die grössten Marktanteile entfallen auf das Kabelfernsehen, Swisscom TV und den Satellitenempfang. Seit 2012 bietet Sunrise ein eigenes digitales Fernsehangebot im Markt an.

Swisscom hat ihren Marktanteil dank des eigenen digitalen Fernsehangebots Swisscom TV in den letzten Jahren kontinuierlich gesteigert. Dieser liegt per Ende 2013 bei 23% (Vorjahr 20%). 2013 hat sich die Anzahl der TV-Kunden bei Swisscom um 209’000 auf insgesamt eine Million Kunden erhöht. Swisscom TV bietet über 200 Fernsehsender, über 6’100 Filme auf Abruf (Video on Demand) und über 4’000 exklusive Live-Übertragungen von Sportveranstaltungen (besonders Fussball und Eishockey). Ferner verfügt Swisscom TV über Komfortfunktionen in der Bedienung; so etwa Replay-TV, dank dessen sich verpasste Sendungen bis zu 30 Stunden später konsumieren lassen, die Live-Pause, eine Aufnahmefunktion, die Bild-in-Bild-Funktion, Swisscom TV-Apps für Wetter, News, Fotos und andere mehr sowie einen TV-Guide. Dank einer mobilen App lässt sich von unterwegs jederzeit auf die Angebote und das Programm zugreifen. Um allen Kundenbedürfnissen gerecht zu werden, offeriert Swisscom im Rahmen von Swisscom TV unterschiedliche Angebotspakete.

Breitbandmarkt Italien

Dank eines Umsatzvolumens von rund EUR 14 Milliarden ist der italienische Breitbandmarkt der viertgrösste in Europa. Im Gegensatz zu den meisten anderen europäischen Märkten besteht in Italien keine Konkurrenz zwischen DSL-basierten Breitbandanbietern und Kabelnetzanbietern. Die Durchdringung an Breitbandanschlüssen beträgt knapp über 50% der Haushalte und liegt damit deutlich unter dem europäischen Durchschnitt. Im Jahr 2013 hat die Anzahl an Breitbandanschlüssen in Italien unverändert rund 13,6 Millionen betragen. Fastweb erhöhte innert Jahresfrist die Anzahl an Breitbandanschlüssen um 9,9% oder 175’000 auf 1,94 Millionen. Sie verzeichnete damit 2013 den grössten Zuwachs an Neukunden im Vergleich zu den Mitbewerbern.

Telecom Italia ist dank eines Marktanteils von 51% (Vorjahr 52%) Marktführerin für Breitbandanschlüsse. Fastweb verzeichnet einen Anteil von 14% (Vorjahr 13%). Drei integrierte Anbieter dominieren den Markt: Telecom Italia, Vodafone und Wind. Sie verfügen dank ihrer wirtschaftlichen Lage über die Möglichkeit, eine starke Werbepräsenz aufrechtzuerhalten und ein dichtes Vertriebsnetz aufzubauen. Die Notwendigkeit, landesweit und stetig auf dem Markt sichtbar zu sein, wird für Anbieter immer wichtiger. Denn die Komplexität von Produkten und Dienstleistungen steigt, und die gesetzlichen Auflagen für den Telefonvertrieb nehmen aufgrund intensiver Bemühungen zum Schutz der Privatsphäre zu. Fastweb hat sich daher dazu entschlossen, das eigene Vertriebsnetz auszubauen. Fastweb verbessert die Effizienz der Struktur der Vertriebshändler und investiert vermehrt in die eigenen Vertriebsstellen in grossen italienischen Städten.

Markt für Informatikdienstleistungen Schweiz

Der Markt für Informatikdienstleistungen hat 2013 ein Umsatzvolumen von CHF 7,9 Milliarden erreicht. Für 2016 schätzt Swisscom das gesamte Marktvolumen auf CHF 8,6 Milliarden. Die Wachstumsaussichten haben sich leicht erholt. Wachstum wird im Segment der auf Applikationen ausgerichteten Dienstleistungen erwartet, die oft über eine branchenspezifische Ausrichtung verfügen beziehungsweise auf SAP beruhen. Auch im Business Process Outsourcing (BPO) sowie im Bereich der Cloud Services wird Wachstum vorhergesagt. Hingegen gehen die Prognosen für klassische Infrastrukturleistungen eher von einer Stagnation oder gar einem Rückgang aus.

Swisscom IT Services ist dank eines Marktanteils von 8% auf dem Schweizer Markt weiterhin eine der grössten Anbieter und hat im Bereich BPO für die Bankenbranche deutlich zugelegt. Durch den in der ersten Jahreshälfte 2013 erfolgten Kauf der Entris Integrator AG und der Entris Operations AG bietet Swisscom IT Services nun für rund 50 Banken das Management des Backoffice an (IT-Lösung inklusive Abwicklung der Prozesse). Sie hat ferner die Grundlage für weiteres Wachstum im Bereich BPO für die Bankenbranche gelegt. Im IT-Outsourcing hat Swisscom IT Services die Stellung im Markt gehalten und durch den Aufbau neuer Plattformen die Grundlage für weiteres Wachstum im Bereich der Cloud Services gelegt.