Übrige Begriffe

BAKOM (Bundesamt für Kommunikation): Das BAKOM befasst sich mit Fragen der Telekommunikation und des Rundfunks (Radio und Fernsehen) und nimmt auf diesen Gebieten hoheitliche und regulatorische Aufgaben wahr. Es bereitet die Entscheide des Bundesrats, des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) vor.

Bitstrom-Zugang/Bitstream Access (BSA): Der regulierte Bitstrom-Zugang oder Bitstream Access ist eine Hochgeschwindigkeitsverbindung, die auf der letzten Meile via Doppel-Metallleitung von der Anschlusszentrale zum Hausanschluss führt. Der BSA wird von Swisscom hergestellt und als Vorleistung zu einem staatlich regulierten Preis einem anderen Fernmeldedienstanbieter (FDA) überlassen. Der FDA kann damit seinen Kunden Breitbanddienste wie zum Beispiel einen schnellen Internetzugang anbieten.

ComCom (Eidgenössische Kommunikationskommission): Die ComCom ist die Entscheidungsbehörde im Bereich des Fernmeldewesens. Sie erteilt im Wesentlichen die Konzessionen für die Nutzung des Funkfrequenzspektrums sowie die Grundversorgungskonzession. Ferner verfügt sie den Zugang (Entbündelung, Interkonnektion, Mietleitungen usw.), genehmigt die nationalen Nummerierungspläne und regelt die Modalitäten für die Nummernportabilität sowie die freie Wahl der Dienstanbieter.

COSO/COSO ERM (Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission): Das COSO ist eine freiwillige, privatwirtschaftliche US-Organisation. Sie stellt Methoden bereit, um die Finanzberichterstattungen durch Förderung ethischen Handelns, wirksamer interner Kontrollen und guter Unternehmensführung qualitativ zu verbessern. Das Enterprise Risk Management (ERM) Framework erweitert das Internal Control Framework von COSO.

Entbündelung (Unbundling): Durch die Entbündelung der letzten Meile (Unbundling of Local Loop, ULL) erhalten konkurrierende Festnetzanbieter ohne eigene Anschlussinfrastruktur die Möglichkeit des direkten Kundenzugangs zu diskriminierungsfreien und kostenorientierten Konditionen. Voraussetzung hierfür ist die Existenz eines marktbeherrschenden Anbieters. Es gibt zwei Ausprägungen der Entbündelung: die Entbündelung in der Zentrale (unbundling of the local loop ULL oder LLU, in der Schweiz TAL genannt) mit heute rund 600 entbündelten Standorten und die Entbündelung im Quartierverteiler (sub-loop unbundling, in der Schweiz T-TAL genannt), wobei bisher kein Mitbewerber sich dafür interessiert hat.

ERM (Enterprise Risk Management): ERM ist ein konzernweites Managementsystem, das die Beurteilung und Behandlung sowie die Berichterstattung über die wesentlichen Risiken sowohl auf Konzernstufe wie auch auf Stufe der Konzerngesellschaften sicherstellt.

Ex-ante: Bei einem «Ex-ante»-Regulierungsansatz muss eine staatliche Behörde die Einzelheiten des regulierten Angebots (kommerzielle, technische und betriebliche Bedingungen) genehmigen (Genehmigungspflicht). Bei Inanspruchnahme der regulierten Leistung kennen die Parteien in der Folge die durch die Behörde genehmigten Bedingungen (zum Beispiel den Preis). Dabei stehen den betroffenen Anbietern Rechtsmittel zur Verfügung, um den behördlich genehmigten Preis auf seine Richtigkeit hin überprüfen zu lassen.

Ex-post: In einem «Ex-post»-Regime müssen sich die Parteien über den Vertragsinhalt in allen möglichen Bereichen einigen (Verhandlungsprimat). Die Behörde entscheidet auf Klage hin nur über diejenigen Punkte, über welche die Parteien sich nicht geeinigt haben (Klageprinzip).

Full Access: Full Access bedeutet im Zusammenhang mit der Entbündelung die Bereitstellung des Zugangs zum Teilnehmeranschluss für einen anderen Anbieter von Fernmeldediensten, um das gesamte Frequenzspektrum der Doppelader-Metallleitung zu nutzen.

Hubbing: Unter Hubbing wird der Handel von Telefonieverkehr mit anderen Telekommunikationsunternehmen verstanden.

Interkonnektion: Interkonnektion bedeutet die Verbindung der Anlagen und Dienste zweier Anbieter von Fernmeldediensten, um ein fernmeldetechnisches und logisches Zusammenwirken der verbundenen Teile und Dienste sowie den Zugang zu Diensten Dritter zu ermöglichen. Interkonnektion gestattet den Kunden eines Anbieters, mit den Abonnenten eines anderen Anbieters zu kommunizieren. Gemäss Fernmeldegesetz sind marktbeherrschende Anbieter von Fernmeldediensten verpflichtet, ihren Konkurrenten Interkonnektion zu kostenorientierten Preisen zu gewähren (siehe auch LRIC).

ISO (9001, 14001–14064, 15504, 27001, 31000): ISO ist die internationale Vereinigung von Normungsorganisationen. Sie erarbeitet internationale Normen in allen Bereichen. Hiervon ausgenommen sind die Elektrik und Elektronik, für welche die Internationale Elektrotechnische Kommission (IEC) zuständig ist, sowie die Telekommunikation, für welche die Internationale Fernmeldeunion (ITU) zuständig ist. Gemeinsam bilden diese drei Organisationen die WSC (World Standards Cooperation). Die relevanten ISO-Normen sind: ISO 9001 Qualitätsmanagementsysteme – Anforderungen; ISO 14001 bis ISO 14064 Umweltmanagementsystem; ISO 15504 Software Process Improvement & Capability Determination (SPICE); ISO 27001 Informationstechnik – IT-Sicherheitsverfahren – Informationssicherheits-Managementsysteme – Anforderungen; ISO 31000 Richtlinien und Prinzipien zur Implementierung des Risikomanagements. Diese Normen regeln Grundsätze und allgemeine Anforderungen an den Risikomanagementprozess.

Kollokation: Die Kollokation ist in der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) geregelt. Der marktbeherrschende Anbieter bietet anderen Anbietern diskriminierungsfrei den Zugang zu den erforderlichen Standorten an, damit diese den Standort nutzen und dort Anlagen installieren und betreiben.

Letzte Meile:Als letzte Meile oder Local Loop wird die Teilnehmeranschlussleitung zwischen dem Teilnehmeranschluss und der Ortszentrale bezeichnet (siehe auch Anschlussnetz). Wie in den meisten Ländern unterliegt die letzte Meile in der Schweiz einer Zugangsregulierung (Entbündelung).

LRIC (Long-Run Incremental Costs): Die Kostenmethode LRIC ist die in der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) vorgesehene Methode zur Berechnung der regulierten Preise. Sie ist zukunftsorientiert und schafft dadurch ökonomisch effiziente Investitionsanreize.

Terminierungsgebühren: Terminierungsgebühren werden von einem Netzbetreiber für die Um- und Weiterleitung der Anrufe auf ein anderes, fremdes Netz erhoben (zum Beispiel bei einem Anruf von Orange zu Swisscom oder von Sunrise zu Orange usw.).

Vollzeitstellen: Unter Vollzeitstellen werden im ganzen Dokument Vollzeitäquivalente verstanden.

Wettbewerbskommission (Weko): Die Weko wendet das Kartellgesetz (KG) an. Das KG bezweckt, volkswirtschaftlich oder sozial schädliche Auswirkungen von Kartellen und anderen Wettbewerbsbeschränkungen zu verhindern und damit den Wettbewerb zu fördern. Die Weko bekämpft schädliche Kartelle und missbräuchliche Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen. Ihr obliegt die Kontrolle bei Zusammenschlüssen. Zudem nimmt sie Stellung zu behördlichen Erlassen, die den Wettbewerb beeinflussen.