Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätze

3.1 Konsolidierung

Tochtergesellschaften

Tochtergesellschaften sind alle Unternehmen, bei denen die Swisscom AG die effektive Möglichkeit zur Beherrschung der Finanz- und Geschäftspolitik hat. Die Beherrschungsmöglichkeit ist üblicherweise gegeben, wenn die Swisscom AG direkt oder indirekt die Mehrheit der Stimmrechte oder der potenziellen Stimmrechte der Gesellschaft hält. Übernommene Unternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt und verkaufte Unternehmen bis zum Veräusserungszeitpunkt in den Konzernabschluss einbezogen. Konzerninterne Saldi und Transaktionen, Erträge und Aufwendungen, Beteiligungsverhältnisse und Dividenden sowie unrealisierte Gewinne und Verluste werden vollständig eliminiert. Unrealisierte Verluste können ein Anzeichen einer Wertminderung des konzernintern übertragenen Vermögenswerts sein und die Durchführung einer Werthaltigkeitsprüfung zur Folge haben. Die Minderheitsanteile an Tochtergesellschaften werden in der konsolidierten Bilanz innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen, jedoch getrennt vom Eigenkapital, das auf die Aktionäre der Swisscom AG entfällt. Der Minderheitsanteil am Reingewinn oder -verlust wird in der konsolidierten Erfolgsrechnung als Bestandteil des konsolidierten Reingewinns oder -verlusts dargestellt. Änderungen von Beteiligungen an Tochtergesellschaften werden als Transaktionen im Eigenkapital bilanziert, sofern die Beherrschung bereits vorher gegeben war und weiterhin besteht. Verkaufsrechte der Inhaber von Minderheitsanteilen werden als finanzielle Verbindlichkeit ausgewiesen. Sämtliche in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften haben den 31. Dezember als Abschlussstichtag. Es bestehen keine wesentlichen Einschränkungen, Mittel von den Tochtergesellschaften an die Muttergesellschaft zu transferieren.

Assoziierte Gesellschaften

Beteiligungen an assoziierten Unternehmen, die Swisscom massgeblich beeinflusst, aber nicht kontrolliert, werden nach der Equity-Methode bilanziert. Eine massgebliche Beeinflussung kann im Allgemeinen bei einem Stimmrechtsanteil von 20% bis 50% angenommen werden. Bei der Equity-Methode werden die Beteiligungen zum Erwerbszeitpunkt zu den Anschaffungskosten erfasst. Die Anschaffungskosten setzen sich aus dem anteiligen Nettovermögen und fallweise einem Goodwill zusammen. Im Rahmen der Folgebewertung wird der Beteiligungsbuchwert um das anteilige Ergebnis und die anteiligen übrigen Eigenkapitalveränderungen abzüglich der anteiligen Gewinnausschüttung angepasst. Unrealisierte Gewinne und Verluste aus Transaktionen mit assoziierten Gesellschaften werden anteilig eliminiert.

3.2 Währungsumrechnung

Transaktionen in einer von der funktionalen Währung abweichenden Fremdwährung werden mit dem Kurs zum Transaktionszeitpunkt in die funktionale Währung umgerechnet. Am Bilanzstichtag werden monetäre Positionen zum Stichtagskurs und nicht monetäre Positionen mit dem Transaktionskurs in die funktionale Währung umgerechnet und Umrechnungsdifferenzen erfolgswirksam erfasst. Die Konzernrechnung wird in Schweizer Franken präsentiert. Vermögenswerte und Verbindlichkeiten von Tochtergesellschaften und assoziierten Gesellschaften mit einer abweichenden funktionalen Währung werden zu Stichtagskursen, Erfolgsrechnung und Geldflussrechnung zum Durchschnittskurs umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der Nettovermögenswerte und Erfolgsrechnungen werden erfolgsneutral im Eigenkapital über das sonstige Gesamtergebns erfasst. Beim Verkauf einer ausländischen Konzerngesellschaft werden die bisher im Eigenkapital erfassten Umrechnungsdifferenzen ausgebucht und in der Erfolgsrechnung als Teil des Veräusserungsgewinns oder -verlusts erfasst.

Für die konsolidierte Jahresrechnung sind die wesentlichen Währungen in den Berichtsjahren zu folgenden Kursen umgerechnet worden:

  Stichtag   Durchschnitt
Währung   31.12.2013   31.12.2012   31.12.2011   2013   2012
1 EUR   1,228   1,207   1,216   1,229   1,204
1 USD   0,890   0,915   0,939   0,924   0,932

3.3 Flüssige Mittel

Flüssige Mittel umfassen Bargeld, Sichtguthaben und Terminanlagen bei Finanzinstituten, die beim Zugang eine Restlaufzeit von maximal drei Monaten haben. Diese Definition wird ebenso für die Geldflussrechnung angewendet. Die Bilanzierung von flüssigen Mitteln erfolgt zu den fortgeführten Anschaffungskosten.

3.4 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen bilanziert. Der Betrag einer Wertminderung wird unter Verwendung von Wertberichtigungskonten erfasst. Konkrete Ausfälle führen zur Ausbuchung der betreffenden Forderung.

Forderungen und Verbindlichkeiten werden dann saldiert, wenn Swisscom am Abschlussstichtag einen Rechtsanspruch auf Verrechnung hat und beabsichtigt, entweder einen Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen. Der Anspruch auf Saldierung muss am Abschlussstichtag bestehen und die Saldierung muss sowohl im gewöhnlichen Geschäftsablauf als auch bei Insolvenz der Vertragspartei rechtlich durchsetzbar sein.

3.5 Übrige finanzielle Vermögenswerte

Die übrigen finanziellen Vermögenswerte werden in die folgenden Kategorien eingeteilt: «erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet», «Darlehen und Forderungen», «bis zur Fälligkeit gehalten» und «zur Veräusserung verfügbar». Die Klassifizierung hängt vom jeweiligen Zweck ab, für den die finanziellen Vermögenswerte erworben worden sind. Das Management bestimmt die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte beim Erwerb und überprüft die Klassifizierung an jedem Bilanzstichtag. Marktübliche Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden zum Handelstag erfasst beziehungsweise ausgebucht. Finanzielle Vermögenswerte werden beim Erwerb zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) einschliesslich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten erfasst. Transaktionskosten von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten werden beim Erwerb nicht aktiviert, sondern direkt in der Erfolgsrechnung erfasst. Finanzielle Vermögenswerte werden teilweise oder vollständig ausgebucht, sobald die Rechte von Swisscom auf Mittelflüsse aus den jeweiligen Vermögenswerten entweder verfallen oder übertragen worden sind und Swisscom weder den Risiken ausgesetzt ist, die diesen Vermögenswerten eigen sind, noch einen Anspruch auf irgendwelche Vergütungen daraus hat.

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte werden entweder zu Handelszwecken gehalten oder bei der erstmaligen Erfassung als solche klassifiziert. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Ein aus der Folgebewertung resultierender Gewinn oder Verlust wird erfolgswirksam erfasst. Swisscom klassifiziert lediglich derivative Finanzinstrumente in dieser Kategorie.

Bis zur Fälligkeit gehaltene finanzielle Vermögenswerte

Die bis zur Fälligkeit gehaltenen finanziellen Vermögenswerte sind finanzielle Vermögenswerte mit einer festen Laufzeit, die Swisscom bis zu ihrer Endfälligkeit halten kann und will. Die finanziellen Vermögenswerte werden nach der erstmaligen Erfassung zu ihren fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich Wertminderungen bilanziert. Fremdwährungsgewinne und -verluste werden in der Erfolgsrechnung erfasst. Swisscom hat keine finanziellen Vermögenswerte in dieser Kategorie klassifiziert.

Darlehen und Forderungen

Darlehen und Forderungen werden nach der erstmaligen Erfassung zu ihren fortgeführten Anschaffungswerten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert. Fremdwährungsgewinne und -verluste werden in der Erfolgsrechnung erfasst. Die Position Darlehen und Forderungen enthält zur Hauptsache Festgeldanlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von über drei Monaten, die Swisscom direkt oder über einen Agenten bei einem Schuldner platziert.

Zur Veräusserung verfügbare finanzielle Vermögenswerte

Alle übrigen finanziellen Vermögenswerte werden als «zur Veräusserung verfügbar» klassifiziert. Zur Veräusserung verfügbare finanzielle Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert und alle nicht realisierten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im Eigenkapital erfasst. Währungsbedingte Wertänderungen von Fremdkapitalinstrumenten werden erfolgswirksam erfasst. Bei Verkauf, Wertminderung oder anderweitigem Abgang von zur Veräusserung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten werden die seit dem Kauf im Eigenkapital erfassten kumulierten Gewinne und Verluste aus dem Eigenkapital ausgebucht und als Finanzaufwand oder -ertrag erfasst. Lässt sich für nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente der beizulegende Zeitwert nicht verlässlich bestimmen, werden die Anteile mit den Anschaffungskosten abzüglich allfälliger Wertminderungen bilanziert.

3.6 Vorräte

Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräusserungswert bewertet. In die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vorräten werden alle Kosten des Erwerbs und der Herstellung sowie sonstige Kosten einbezogen, die angefallen sind, um die Vorräte zum Standort und in den vom Management beabsichtigten Zustand zu bringen. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden nach der gewichteten Durchschnittsmethode ermittelt. Für schwer verkäufliche Vorräte werden Wertberichtigungen vorgenommen. Unverkäufliche Vorräte werden vollumfänglich abgeschrieben.

3.7 Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bilanziert. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten enthalten neben dem Kaufpreis und den direkt zurechenbaren Kosten, um den Vermögenswert an den Standort und in den vom Management beabsichtigten, betriebsbereiten Zustand zu bringen, die geschätzten Kosten für den Abbruch und die Wiederherstellung des Standorts. Die Herstellungskosten von selbst erstellten Anlagen umfassen die direkt zurechenbaren Kosten sowie die indirekten herstellungsbezogenen Material-, Fertigungs- und Verwaltungskosten. Fremdkapitalkosten werden aktiviert, soweit sie der Anschaffung oder Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts direkt zurechenbar sind. Kosten für Ersatz, Erneuerung oder Renovation einer Sachanlage werden als Ersatzinvestition aktiviert, wenn ein zukünftiger Nutzenzufluss wahrscheinlich ist und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten verlässlich bewertet werden können. Der Buchwert der ersetzten Teile wird ausgebucht. Alle nicht aktivierbaren Ausgaben für Unterhalt und Reparaturen werden als Aufwand erfasst. Die planmässigen Abschreibungen werden linear vorgenommen, mit Ausnahme von Grundstücken, die nicht abgeschrieben werden.

Die geschätzten wirtschaftlichen Nutzungsdauern für die Hauptkategorien der Sachanlagen betragen:

Kategorie   Jahre
Gebäude und Gebäudeeinrichtungen   10 bis 40
Kabel 1   30
Kanäle 1   40
Übertragungs- und Vermittlungseinrichtungen 1   4 bis 15
Übrige technische Anlagen 1   3 bis 15
Übrige Anlagen   3 bis 15
1 Technische Anlagen.

Sofern wesentliche Teile einer Sachanlage unterschiedliche wirtschaftliche Nutzungsdauern aufweisen, werden diese als separate Komponenten geführt und abgeschrieben. Die Nutzungsdauern und die Restwerte werden mindestens einmal jährlich auf den Abschlussstichtag hin überprüft und, sofern notwendig, angepasst. Mieterausbauten und Installationen in gemieteten Räumlichkeiten werden über die geschätzte wirtschaftliche Nutzungsdauer oder die kürzere vertragliche Mindestmietdauer linear abgeschrieben. Bei Anlagenabgängen, oder wenn kein weiterer wirtschaftlicher Nutzen der Sachanlage zu erwarten ist, wird der Buchwert der Sachanlage ausgebucht. Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen werden als Differenz zwischen dem Veräusserungserlös und dem Buchwert der Sachanlage ermittelt und erfolgswirksam als übriger Ertrag oder übriger Betriebsaufwand erfasst.

3.8 Unternehmenszusammenschlüsse und Goodwill

Unternehmenszusammenschlüsse werden nach der Erwerbsmethode (Akquisition-Methode) bilanziert. Am Übernahmezeitpunkt werden die Anschaffungskosten zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Der Kaufpreis umfasst Zahlungen in bar sowie den beizulegenden Zeitwert (Fair Value) der abgegebenen Vermögenswerte, der eingegangenen oder übernommenen Verpflichtungen und der abgegebenen eigenen Eigenkapitalinstrumente. Verbindlichkeiten in Abhängigkeit von zukünftigen Ereignissen, die auf vertraglichen Vereinbarungen basieren, werden zum beizulegenden Zeitwert berücksichtigt. Zum Erwerbszeitpunkt werden alle identifizierten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die die Ansatzkriterien erfüllen, mit ihren beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Der Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und den beizulegenden Zeitwerten der übernommenen identifizierbaren Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wird nach Berücksichtigung allfälliger Minderheitsanteile als Goodwill erfasst. Ein negativer Unterschiedsbetrag wird nach nochmaliger Überprüfung direkt in der Erfolgsrechnung erfasst. Ein im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses entstandener Goodwill wird unter den immateriellen Vermögenswerten bilanziert. Der Goodwill wird nicht abgeschrieben, aber mindestens jährlich auf eine Wertminderung überprüft. Beim Verkauf einer Gesellschaft wird der Buchwert des Goodwills ausgebucht und als Bestandteil des Gewinns oder Verlusts aus Veräusserung ausgewiesen.

3.9 Übrige immaterielle Vermögenswerte

Forschungs- und Entwicklungskosten

Forschungskosten werden nicht aktiviert, sondern zum Entstehungszeitpunkt als Aufwand erfasst. Entwicklungskosten werden nur als immaterieller Vermögenswert aktiviert, sofern sich ein immaterieller Vermögenswert identifizieren lässt, der einen zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen bringt, und sofern sich die Kosten dieses Vermögenswerts zuverlässig bestimmen lassen.

Übrige immaterielle Vermögenswerte

Mobilfunklizenzen, selbst erstellte Software sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich kumulierter Abschreibungen bilanziert. Die Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten aus Unternehmenszusammenschlüssen wie Marken oder Kundenbeziehungen erfolgt zu Anschaffungskosten, die dem Verkehrswert im Erwerbszeitpunkt entsprechen, abzüglich kumulierter Abschreibungen. Die planmässigen Abschreibungen von Mobilfunklizenzen basieren auf der Vertragsdauer. Sie beginnen, sobald das zugehörige Netz betriebsbereit ist, sofern keine anderen Informationen vorliegen, die zu einer Anpassung der Nutzungsdauer führen.

Nutzungsdauern von übrigen immateriellen Vermögenswerten

Die planmässigen Abschreibungen werden nach der linearen Methode mit den folgenden geschätzten wirtschaftlichen Nutzungsdauern vorgenommen:

Kategorie   Jahre
Software selbst erstellt und gekauft   3 bis 7
Kundenbeziehungen   7 bis 11
Marken   5 bis 10
Sonstige immaterielle Vermögenswerte   3 bis 16

Die Nutzungsdauern werden mindestens einmal jährlich auf den Abschlussstichtag hin überprüft und, sofern notwendig, angepasst.

3.10 Zur Veräusserung gehaltene langfristige Vermögenswerte

Ein langfristiger Vermögenswert oder eine Veräusserungsgruppe ist als zur Veräusserung gehalten zu klassifizieren, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräusserungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Langfristige Vermögenswerte oder Veräusserungsgruppen, die zur Veräusserung gehalten werden, sind unter den kurzfristigen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten separat ausgewiesen. Die Vermögenswerte oder Vermögensgruppen werden zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräusserungskosten bewertet und allenfalls werden Wertminderungen aus der erstmaligen Klassifizierung in der Erfolgsrechnung erfasst. Zur Veräusserung gehaltene Vermögenswerte und Veräusserungsgruppen werden nicht mehr abgeschrieben.

3.11 Wertminderungen

Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

An jedem Bilanzstichtag werden die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, dahingehend überprüft, ob objektive Anzeichen einer Wertminderung bestehen. Bei objektiven Anzeichen einer Wertminderung wie Konkurs, Zahlungsverzug oder sonstigen bedeutenden finanziellen Schwierigkeiten des Schuldners wird eine Wertminderung erfasst. Eine Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Buchwert und dem Barwert der geschätzten künftigen Geldflüsse unter Berücksichtigung des ursprünglichen effektiven Zinssatzes. Zur Veräusserung verfügbare finanzielle Vermögenswerte, deren beizulegender Zeitwert länger anhaltend oder signifikant unter dem Anschaffungswert liegt, werden als in ihrem Wert beeinträchtigt eingestuft. Bei einer Wertminderung werden die Verluste aus dem Eigenkapital ausgebucht und in der Erfolgsrechnung als Finanzaufwand erfasst. Bedeutende finanzielle Vermögenswerte werden an jedem Bilanzstichtag einzeln auf eine Wertminderung überprüft. Die Wertminderungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie von sonstigen Forderungen erfolgt je nach Art des zugrunde liegenden Geschäfts in Form von Einzelwertberichtigungen oder Portfoliowertberichtigungen, die das erwartete Ausfallrisiko abdecken. Im Rahmen von Portfoliowertberichtigungen werden finanzielle Vermögenswerte auf Basis gleichartiger Kreditrisikoeigenschaften gruppiert und gemeinsam auf Wertminderungen untersucht sowie gegebenenfalls wertberichtigt. Bei der dazu notwendigen Ermittlung der erwarteten künftigen Geldflüsse der Portfolios werden neben den vertraglich vorgesehenen Zahlungskonditionen historische Ausfallerfahrungen berücksichtigt. Die Wertminderungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie von sonstigen Forderungen werden als übriger Betriebsaufwand erfasst. Die Wertminderungen von übrigen finanziellen Vermögenswerten werden im Finanzaufwand ausgewiesen.

Wertminderung von Goodwill

Der Goodwill wird zum Zweck der Werthaltigkeitsprüfung in zahlungsmittelgenerierende Einheiten (Cash Generating Units) aufgeteilt. Die Werthaltigkeitsprüfung wird im vierten Quartal nach Abschluss der Geschäftsplanung durchgeführt. Wenn unterjährig Anzeichen bestehen, dass die Möglichkeit einer Wertminderung vorliegt, wird eine Prüfung der Werthaltigkeit der zahlungsmittelgenerierenden Einheit auf diesen Zeitpunkt vorgenommen. Liegt der erzielbare Betrag (Recoverable Amount) der zahlungsmittelgenerierenden Einheit unter ihrem Buchwert, wird eine Wertminderung des Buchwerts erfasst. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräusserungskosten (Fair Value less Costs to Sell) oder Nutzungswert (Value in Use). Die bei der Überprüfung angewandte Methode ist in Erläuterung 24 beschrieben. Ein für den Goodwill erfasster Wertminderungsaufwand darf in den nachfolgenden Perioden nicht aufgeholt werden.

Wertminderung von Sachanlagen und übrigen immateriellen Vermögenswerten

Wenn Anhaltspunkte für eine mögliche Wertminderung eines Vermögenswerts vorliegen, dann wird der erzielbare Betrag des Vermögenswerts ermittelt. Liegt der erzielbare Betrag des Vermögenswerts, der dem höheren der beiden Beträge aus seinem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräusserungskosten und seinem Nutzungswert entspricht, unter seinem Buchwert, dann wird der Buchwert auf den erzielbaren Betrag berichtigt.

3.12 Leasing

Finanzierungsleasing

Ein Finanzierungsleasing liegt vor, wenn im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen eines Vermögenswerts übertragen werden. Der Vermögenswert wird erstmalig zum beizulegenden Zeitwert oder zum niedrigeren Barwert der künftigen Mindestleasingzahlungen bilanziert und über die geschätzte wirtschaftliche Nutzungsdauer oder kürzere Vertragsdauer abgeschrieben. Der Zinsanteil der Leasingzahlungen wird als Zinsaufwand über die Leasingdauer basierend auf der Effektivzinsmethode erfasst. Leasingverträge über Grundstücke und Gebäude werden getrennt erfasst, sofern sich die Leasingzahlungen zuverlässig zuordnen lassen. Gewinne aus Sale-and-Leaseback-Transaktionen werden abgegrenzt und linear über die Leasingvertragsdauer als übriger Ertrag erfasst. Verluste aus Sale-and-Leaseback-Transaktionen werden sofort als Aufwand erfasst.

Operating-Leasing

Leasingverhältnisse, bei denen nicht alle wesentlichen Risiken und Chancen übergehen, werden als Operating-Leasing behandelt. Die Zahlungen werden linear über die Leasingdauer als übriger Betriebsaufwand erfasst. Gewinne oder Verluste aus Sale-and-Leaseback-Transaktionen werden direkt in der Erfolgsrechnung erfasst.

3.13 Finanzielle Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten werden bei ihrer erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich direkter Transaktionskosten angesetzt. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.

3.14 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten werden zu den fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.

3.15 Rückstellungen

Rückstellungen für Stellenabbau

Kosten, die im Zusammenhang mit der Umsetzung von Stellenabbaumassnahmen entstehen, werden dann erfasst, wenn das Management einen Stellenabbauplan beschlossen hat, eine wahrscheinliche Verpflichtung daraus entstanden ist, die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann und wenn mit der Umsetzung des Stellenabbauplans begonnen worden ist oder die wesentlichen Punkte des Abbauplans den Betroffenen ausreichend detailliert mitgeteilt worden sind. Die öffentliche Bekanntmachung und/oder die Information der Personalverbände werden mit dem Beginn der Umsetzung gleichgesetzt.

Rückstellungen für Abbruch- und Instandstellungskosten

Swisscom hat rechtliche Verpflichtungen, Übermittlungsstationen und Telekommunikationsanlagen auf fremdem Grund und Boden nach Ausserbetriebnahme abzubrechen und das Eigentum Dritter an den Standorten dieser Anlagen wieder instand zu stellen. Die Abbruchkosten werden als Teil der Anschaffungskosten der Anlagen aktiviert und über die Nutzungsdauer der Anlagen abgeschrieben. Die Rückstellungen werden zum Barwert der gesamten künftigen Kosten bewertet und unter den langfristigen Rückstellungen ausgewiesen. Wird die Bemessung der Rückstellung angepasst, dann wird der Barwert der Anpassungen in der Verpflichtung entweder zu den Kosten der entsprechenden aktivierten Anlage addiert oder von diesen Kosten abgezogen. Der Betrag, der von den Kosten der Sachanlage abgezogen wird, darf nicht höher liegen als der Nettobuchwert der Position. Ein Überhang wird direkt in der Erfolgsrechnung erfasst.

Übrige Rückstellungen

Rückstellungen werden gebildet, wenn aus einem Ereignis in der Vergangenheit eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung besteht, der Abfluss von Mitteln zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann. Rückstellungen werden abgezinst, wenn der Effekt wesentlich ist.

3.16 Segmentierung und Umsatzrealisierung

Allgemein

Der Umsatz wird zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung abzüglich Mehrwertsteuer, Preisnachlässen, Mengenrabatten und sonstiger Erlösminderungen ausgewiesen. Umsätze werden dann erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der mit der Transaktion verbundene zukünftige Nutzen Swisscom zufliesst und sich der Betrag verlässlich schätzen lässt. Wenn Swisscom als Prinzipal agiert, werden die Umsätze brutto ausgewiesen. Tritt Swisscom in einer Transaktion bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise lediglich als Vermittlerin oder Agentin auf, werden die Umsätze abzüglich der entsprechenden Kosten netto ausgewiesen. Bei Mehrkomponentenverträgen ist der Umsatz für jede der identifizierbaren Komponenten separat zu erfassen. Der Preis für das gesamte Mehrkomponentengeschäft wird auf der Grundlage der anteiligen beizulegenden Zeitwerte auf die verschiedenen Komponenten aufgeteilt.

Dienstleistungen nach Segmenten
Privatkunden

Das Segment Privatkunden enthält im Wesentlichen die Anschlussgebühren für Breitbanddienste, Festnetz- und Mobilfunkabonnemente sowie den nationalen und internationalen Telefon- und Datenverkehr von Privatkunden. Weiter umfasst das Segment Mehrwertdienste, das TV-Angebot, den Verkauf von Endgeräten sowie das Geschäft mit Verzeichnissen.

Kleine und Mittlere Unternehmen

Das Segment Kleine und Mittlere Unternehmen enthält hauptsächlich die Anschlussgebühren für Breitbanddienste, Festnetz- und Mobilfunkabonnemente sowie den nationalen und internationalen Telefon- und Datenverkehr von Kunden aus kleineren und mittleren Unternehmen.

Grossunternehmen

Das Segment Grossunternehmen ist auf Kommunikationsgesamtlösungen für Grossunternehmen ausgerichtet. Das Angebot umfasst im Bereich der betrieblichen ICT-Infrastruktur alles vom Einzelprodukt bis zur Gesamtlösung.

Wholesale

Wholesale umfasst zur Hauptsache die Nutzung des Swisscom Fest- und Mobilfunknetzes durch andere Telekommunikationsanbieter sowie die Nutzung fremder Netze durch Swisscom. Weiter enthält Wholesale das Roaming mit ausländischen Anbietern, deren Kunden das Swisscom Mobilfunknetz nutzen, sowie Breitbanddienste und regulierte Produkte als Folge der Entbündelung der letzten Meile für andere Telekommunikationsanbieter.

Netz & IT

Netz & IT umfasst im Wesentlichen die Planung, den Betrieb und den Unterhalt der Swisscom Netzinfrastruktur sowie der dazugehörigen IT-Systeme für den Festnetz- und den Mobilfunkbereich. Zudem enthält Netz & IT die Unterstützungsfunktionen Finanzen, Personalwesen und Strategie von Swisscom Schweiz.

Fastweb

Fastweb ist in Italien einer der grössten Anbieter von Breitbanddiensten. Das Produktportfolio umfasst Sprach-, Daten-, Internet- und IP-TV-Dienstleistungen sowie Video on Demand für Privat- und Geschäftskunden. Zudem bietet Fastweb Mobilfunkdienste auf Basis eines MVNO-Vertrags (als virtueller Netzbetreiber) an. Hinzu kommen umfassende Netzwerkdienstleistungen und kundenspezifische Lösungen.

Übrige operative Segmente

Die Übrigen operativen Segmente umfassen hauptsächlich Swisscom IT Services, Group Related Businesses, Swisscom Immobilien und Swisscom Hospitality Services. Swisscom IT Services ist Anbieterin von Informatikdienstleistungen. Ihr Kerngeschäft besteht in der Integration und im Betrieb komplexer IT-Infrastrukturen. Zudem erbringt Swisscom IT Services für die Finanzindustrie umfassende Dienstleistungen im Bereich der Systemintegration und des Business Process Outsourcing. Weiter bietet Swisscom IT Services sämtliche SAP-Dienstleistungen an. Group Related Businesses ist unterteilt in die Bereiche Participations, Health und Connected Living. Dazu führt Group Related Businesses ein Portfolio von kleineren und mittleren Unternehmen, deren Tätigkeiten dem Kerngeschäft von Swisscom grösstenteils nahe stehen oder es unterstützen. Zusätzlich bietet es Lösungen in den Bereichen eHealth und Conncected Living an. Group Related Businesses besteht im Wesentlichen aus den Tochtergesellschaften Alphapay AG, Billag AG, Business Fleet Management AG, cablex AG, Datasport AG, Swisscom Broadcast AG sowie der Sicap Gruppe. Die Alphapay AG ist als Inkassodienstleisterin tätig und auf das Forderungsmanagement für Dritte spezialisiert. Die Billag AG führt im Auftrag des Bundes das Inkasso der Radio- und Fernsehempfangsgebühren durch. Die Business Fleet Management AG bietet Mobilitätsdienstleistungen an. Die cablex AG ist im Bau und Unterhalt von drahtgebundenen und drahtlosen Netzen in der Schweiz, in erster Linie im Bereich der Telekommunikation, tätig. Die Datasport AG ist eine Dienstleisterin für Breiten- und Massensportveranstaltungen. Die Sicap Gruppe entwickelt und betreibt Anwendungen für Mobilfunkbetreiber. Die Swisscom Broadcast AG ist in der Schweiz die führende Anbieterin von Rundfunkdiensten, von plattformübergreifenden Diensten für Kunden im Medienbereich und von Sicherheitsfunk. Swisscom Hospitality Services bietet Gästen und Kunden im Hotel- und Konferenzbereich in Europa und Nordamerika internetbasierte Dienste an.

Umsatzrealisierung von Dienstleistungen
Festnetz

Die Festnetzdienste enthalten im Wesentlichen die Anschlussgebühren und den nationalen und internationalen Telefonverkehr für Privat- und Geschäftskunden, die Mietleitungen, die Benutzung des Swisscom Festnetzes durch andere Telekommunikationsanbieter, die Erbringung von Payphone Services und Operator Services sowie das Geschäft mit Telefonkarten und den Verkauf von Endgeräten. Installations- und Aufschaltgebühren werden abgegrenzt und linear über die Mindestvertragsdauer als Umsatz erfasst. Besteht keine Mindestvertragsdauer, wird der Umsatz zum Zeitpunkt der Installation beziehungsweise der Aufschaltung realisiert. Umsätze für Telefongespräche werden zum Zeitpunkt erfasst, in dem die Gespräche geführt werden. Umsätze aus dem Verkauf von Telefonkarten werden auf Basis in Anspruch genommener Nutzungsminuten oder bei Verfall abgegrenzt und realisiert. Mietleitungsentgelte werden linear über die Vertragsdauer als Umsatz erfasst. Der Umsatz aus dem Verkauf von Endgeräten wird zum Zeitpunkt der Lieferung realisiert.

Mobilfunk

Die Mobilfunkdienste umfassen zur Hauptsache die Grundgebühren, den nationalen und internationalen Mobilfunkverkehr von Swisscom Kunden in der Schweiz, die von Swisscom Kunden im Ausland geführten Gespräche sowie Roaming mit ausländischen Anbietern, deren Kunden das Swisscom Netz nutzen. Weiter beinhalten die Mobilfunkdienste Mehrwertdienste, den Datenverkehr und den Verkauf von Mobilfunkgeräten. Umsätze aus dem Mobilfunkverkehr werden auf Basis der in Anspruch genommenen Nutzungsminuten realisiert. Zum Teil werden Abonnemente mit fixen monatlichen Abogebühren (Flatrate) angeboten, deren Umsatz linear über die Vertragsdauer erfasst wird. Aufschaltgebühren werden abgegrenzt und linear über die Mindestvertragsdauer als Umsatz erfasst. Besteht keine Mindestvertragsdauer, wird der Umsatz zum Zeitpunkt der Aufschaltung realisiert. Roamingleistungen werden aufgrund von Gesprächsminuten oder vertraglich vereinbarten Tarifen zum Zeitpunkt der erbrachten Leistung als Umsatz erfasst. Der Ausweis von Roamingleistungen mit anderen Telekommunikationsanbietern erfolgt brutto. Mehrwertdienste sowie Text- und Multimedianachrichten werden wie der Verkauf von Mobilfunkgeräten zum Zeitpunkt der erbrachten Leistung als Umsatz erfasst.

Breitband

Die Internetdienste umfassen das Angebot von Breitbandanschlüssen für Privat- und Geschäftskunden sowie von Breitbandanschlüssen für den Grosshandel (Wholesale). Umsätze aus Bereitstellungsentgelten werden abgegrenzt und linear über die Mindestvertragsdauer als Umsatz erfasst. Besteht keine Mindestvertragsdauer, wird der Umsatz zum Zeitpunkt der Installation beziehungsweise der Aufschaltung realisiert.

Digitales TV

Im Bereich TV werden Umsätze durch das Angebot von digitalen TV-Diensten und Video on Demand für Privat- und Geschäftskunden erzielt. Umsätze aus TV-Dienstleistungen enthalten einmalige Installations- und Aufschaltgebühren und wiederkehrende Abonnementsgebühren. Die Installations- und Aufschaltgebühren im Zusammenhang mit der Installation werden abgegrenzt und linear über die Mindestvertragsdauer als Umsatz erfasst. Besteht keine Mindestvertragsdauer, wird der Umsatz zum Zeitpunkt der Installation beziehungsweise der Aufschaltung realisiert.

Kommunikations- und IT-Lösungen

Der Dienstleistungsbereich der Kommunikations- und IT-Lösungen umfasst im Wesentlichen die Beratung und die Umsetzung sowie die Wartung und den Betrieb von Kommunikationsinfrastrukturen. Im Weiteren gehören Applikationen und Dienstleistungen sowie die Integration, der Betrieb und die Wartung von Datennetzwerken sowie Outsourcing-Dienste dazu. Umsätze aus kundenspezifischen Fertigungsaufträgen werden nach Massgabe des Fertigstellungsgrads erfasst, der sich nach dem Verhältnis der angefallenen Kosten zu den voraussichtlichen Gesamtkosten richtet. Die Umsätze für langfristige Outsourcing-Verträge werden in Abhängigkeit von der für den Kunden erbrachten Leistungsmenge als Umsatz erfasst. Die Initialkosten zur Übernahme und Integration der Outsourcing-Transaktionen werden als übriger Vermögenswert aktiviert und linear über die Vertragsdauer erfolgswirksam erfasst. Wartungsumsätze werden gleichmässig über die Laufzeit der Wartungsverträge erfasst.

3.17 Kundenakquisitions- und -bindungskosten

Swisscom bezahlt Provisionen an Händler für die Gewinnung und Erhaltung von Swisscom Kunden. Die Provision ist abhängig vom Abonnementstyp. Kundenakquisitions- und -bindungskosten werden sofort als Aufwand erfasst, da die Kriterien zur Aktivierung nicht erfüllt sind.

3.18 Personalvorsorge

Der Aufwand und die Verpflichtungen aus leistungsorientierten Vorsorgeplänen werden nach der versicherungsmathematischen Bewertungsmethode der laufenden Einmalprämien (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt. Dabei werden unter anderem die von den Mitarbeitenden bis zum Bewertungsstichtag geleisteten Dienstjahre berücksichtigt und Annahmen zur künftigen Lohnentwicklung getroffen. Die letzte versicherungsmathematische Bewertung ist per 31. Oktober 2013 erstellt worden mit einer Fortschreibung des Planvermögens auf den 31. Dezember 2013. Laufende Vorsorgeansprüche werden in derjenigen Periode in der Erfolgsrechnung erfasst, in der sie entstehen. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden in der Berichtsperiode, in der sie anfallen, in voller Höhe im sonstigen Gesamtergebnis erfasst.

3.19 Aktienbasierte Vergütungen

Die Kosten der Ausgabe von Aktien an Mitarbeitende sowie an Mitglieder der Konzernleitung und des Verwaltungsrats entsprechen der Differenz zwischen dem Ausgabepreis und dem höheren beizulegenden Zeitwert der Aktien zum Zeitpunkt der Ausgabe. Die entsprechenden Kosten werden als Personalaufwand in der Periode gebucht, in welcher der Anspruch entstanden ist.

3.20 Ertragssteuern

Ertragssteuern umfassen alle gewinnabhängigen geschuldeten und latenten Ertragssteuern. Nicht gewinnabhängige Steuern wie Liegenschafts- und Kapitalsteuern werden als übriger Betriebsaufwand erfasst. Die latenten Ertragssteuern werden nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitenmethode berechnet, wobei grundsätzlich auf allen zeitlichen Differenzen latente Ertragssteuern erfasst werden. Zeitliche Differenzen ergeben sich aus Abweichungen zwischen dem Buchwert einer Bilanzposition im Konzernabschluss und dem entsprechenden Steuerwert, die sich in künftigen Perioden wieder ausgleichen. Der zur Ermittlung von latenten Ertragssteuern angewandte Steuersatz entspricht demjenigen Satz, der bei der Realisierung der zeitlichen Differenz erwartet wird, basierend auf dem per Bilanzstichtag gültigen oder angekündigten Steuersatz. Latente Ertragssteuerguthaben werden nur dann aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass sie mit künftigen steuerbaren Gewinnen verrechnet werden können. Ertragssteuerschulden, die auf Ausschüttungen von thesaurierten Gewinnen von Konzerngesellschaften erhoben werden, sind nur erfasst, sofern die Ausschüttung der Gewinne in absehbarer Zukunft vorgesehen ist. Laufende beziehungsweise latente Ertragssteuerguthaben und -schulden werden verrechnet, wenn sie von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden und das gleiche Steuersubjekt betreffen.

3.21 Derivative Finanzinstrumente

Derivative Finanzinstrumente werden erstmalig zum beizulegenden Zeitwert erfasst und anschliessend zu ihren beizulegenden Zeitwerten bilanziert. Die Verbuchungsmethode der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts hängt vom abgesicherten Grundgeschäft und von der Absicht des Kaufs oder der Ausgabe dieses Grundgeschäfts ab. Beim Abschluss eines derivativen Finanzinstruments bestimmt das Management den Zweck der Sicherungsbeziehung: Absicherung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit (Fair Value Hedge) oder Absicherung künftiger Zahlungsströme von künftigen Transaktionen (Cash Flow Hedge). Änderungen im beizulegenden Zeitwert von derivativen Finanzinstrumenten, die als Sicherungsinstrumente für Fair Value Hedges designiert sind, werden in der Erfolgsrechnung erfasst. Änderungen im beizulegenden Zeitwert von derivativen Finanzinstrumenten, die als Sicherungsinstrumente für Cash Flow Hedges designiert sind, werden in der Absicherungsreserve im Eigenkapital erfasst. Wenn aus der erwarteten künftigen Transaktion der Ansatz eines nicht finanziellen Vermögenswerts oder einer nicht finanziellen Verbindlichkeit resultiert, werden die kumulativen Bewertungsdifferenzen vom Eigenkapital in die Anschaffungskosten des Vermögenswerts oder der Verbindlichkeit umgebucht. Resultiert aus der Absicherung einer erwarteten Transaktion später die Erfassung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit, so wird der im Eigenkapital erfasste Betrag in derselben Periode in der Erfolgsrechnung erfasst, in der der finanzielle Vermögenswert oder die finanzielle Verbindlichkeit das Ergebnis beeinflusst. Andernfalls werden die im Eigenkapital verbuchten Beträge analog der Geldflüsse der beabsichtigten oder vereinbarten künftigen Transaktion periodengerecht in der Erfolgsrechnung als Ertrag oder Aufwand erfasst. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von derivativen Finanzinstrumenten, die nicht als Sicherungsinstrument designiert sind, werden sofort in der Erfolgsrechnung erfasst.

3.22 Beizulegender Zeitwert (Fair Value)

Der beizulegende Zeitwert ist jener Betrag, zu dem ein Vermögenswert, eine Verbindlichkeit oder ein Finanzinstrument zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern getauscht werden könnte. Der beizulegende Zeitwert wird aufgrund des Börsenkurses oder durch die Anwendung anerkannter Bewertungsmethoden wie der Diskontierung der erwarteten künftigen Geldflüsse bestimmt. Ist in den Erläuterungen im Anhang der Konzernrechnung nichts anderes angegeben, entsprechen die beizulegenden Zeitwerte zum Zeitpunkt der Bilanzierung annähernd den in der Bilanz ausgewiesenen Buchwerten.

3.23 Neue und geänderte Rechnungslegungsvorschriften

Änderungen von International Financial Reporting Standards und Interpretationen, die erstmalig im Geschäftsjahr anzuwenden sind

Ab 1. Januar 2013 wendet Swisscom verschiedene Änderungen der bestehenden International Financial Reporting Standards (IFRS) und Interpretationen an, die – mit Ausnahme der unten beschriebenen Änderungen – keinen wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis oder die Finanzlage des Konzerns haben.

Standard   Titel
IFRS 10   Konzernabschlüsse
IFRS 11   Gemeinschaftliche Vereinbarungen
IFRS 12   Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen
IFRS 13   Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
IFRIC 20   Abraumkosten in der Produktionsphase eines Tagebaubergwerks
Änderungen an IAS 1   Darstellung des Abschlusses
Änderungen zu IAS 19   Leistungen an Arbeitnehmer
Änderungen zu IAS 27   Einzelabschlüsse
Änderungen zu IAS 28   Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
Änderungen zu IFRS 7   Finanzinstrumente Angaben: Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden
Änderungen zu IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12   Änderungen zu den Übergangsbestimmungen
Diverse   Änderungen von IFRS 2009–2011

Aufgrund der Änderungen von IAS 19 «Leistungen an Arbeitnehmer» müssen versicherungsmathematische Gewinne und Verluste unmittelbar im sonstigen Gesamtergebnis erfasst werden. Das bisherige Wahlrecht zwischen sofortiger Erfassung in der Erfolgsrechnung, im sonstigen Gesamtergebnis beziehungsweise in der zeitverzögerten Erfassung nach der sogenannten Korridormethode ist abgeschafft. Swisscom hat bereits bisher versicherungsmathematische Gewinne und Verluste im sonstigen Gesamtergebnis erfasst. Im Weiteren sehen die Änderungen von IAS 19 vor, dass das Management die Verzinsung des Planvermögens nicht mehr entsprechend der Verzinsungserwartung nach Massgabe der Asset Allocation schätzt, sondern ein Ertrag aufgrund der erwarteten Verzinsung des Planvermögens lediglich in Höhe des Diskontierungszinssatzes erfasst wird. Für die Invaliditätsleistungen berücksichtigt Swisscom neu die tatsächlich eingetretenen Invaliditätsfälle und nicht wie bisher die erwartete Anzahl gemäss den technischen Grundlagen (BVG 2010). Zudem berücksichtigt Swisscom neu künftige Arbeitnehmerbeiträge (Risk Sharing) für die Berechnungen nach IAS 19. Der geänderte IAS 19 fordert zusätzlich umfangreichere Anhangangaben. Unternehmen müssen neu über die Finanzierungsstrategie ihrer Pensionspläne Angaben machen und die Finanzierungsrisiken ihrer Pläne nicht nur beschreiben, sondern auch quantifizieren. Unter anderem wird hierfür eine Sensitivitätsanalyse gefordert, die zeigt, in welchem Umfang Personalvorsorgeverpflichtungen bei Änderungen wesentlicher Bewertungsannahmen schwanken. Auch muss künftig die durchschnittliche Restlaufzeit der Personalvorsorgeverpflichtungen angegeben werden. Swisscom hat die Änderungen rückwirkend vorgenommen.

Die Effekte auf die konsolidierte Bilanz, die konsolidierte Erfolgsrechnung und die konsolidierte Gesamtergebnisrechnung stellen sich wie folgt dar:

In Millionen CHF bzw. wie angemerkt   Berichtet   Anpassung   Angepasst
             
Bilanz per 1. Januar 2012            
Latente Ertagssteuerguthaben   311   (88)   223
Personalvorsorgeverpflichtungen   1’977   (485)   1’492
Eigenkapital   4’296   397   4’693
Anteil Aktionäre der Swisscom AG am Eigenkapital   4’272   394   4’666
Anteil Minderheitsaktionäre am Eigenkapital   24   3   27
             
Bilanz per 31. Dezember 2012            
Latente Ertagssteuerguthaben   417   (132)   285
Personalvorsorgeverpflichtungen   2’801   (693)   2’108
Eigenkapital   4’156   561   4’717
Anteil Aktionäre der Swisscom AG am Eigenkapital   4’132   558   4’690
Anteil Minderheitsaktionäre am Eigenkapital   24   3   27
             
Erfolgsrechnung 2012            
Personalaufwand   (2’581)   96   (2’485)
Finanzaufwand   (325)   (30)   (355)
Ertragssteueraufwand   (405)   (13)   (418)
Reingewinn   1’762   53   1’815
Anteil Aktionäre der Swisscom AG am Reingewinn   1’755   53   1’808
Anteil Minderheitsaktionäre am Reingewinn   7     7
             
Gewinn pro Aktie (in CHF)   33,88   1,02   34,90
             
Gesamtergebnisrechnung 2012            
Reingewinn   1’762   53   1’815
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste von leistungsorientierten Vorsorgeplänen   (908)   139   (769)
Ertragssteuern   185   (28)   157
Sonstiges Gesamtergebnis   (741)   111   (630)
Gesamtergebnis   1’021   164   1’185
Anteil Aktionäre der Swisscom AG am Gesamtergebnis   1’017   164   1’181
Anteil Minderheitsaktionäre am Gesamtergebnis   4     4
Vorzeitige Anwendung von International Financial Reporting Standards und Interpretationen, die noch nicht zwingend anwendbar sind

Swisscom wendet die Änderungen von IAS 32 «Vorschriften über die Saldierung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Schulden» frühzeitig ab dem Geschäftsjahr 2013 an. Die Änderungen lassen das gegenwärtige Saldierungsmodell nach IAS 32 im Grundsatz unberührt. Danach sind finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten nur dann zu saldieren, wenn ein Unternehmen am Abschlussstichtag einen Rechtsanspruch auf Verrechnung hat und beabsichtigt, entweder einen Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen. Die Änderungen stellen klar, dass der Anspruch auf Saldierung am Abschlussstichtag bestehen muss – das heisst er darf nicht abhängig von einem Ereignis in der Zukunft sein. Ausserdem muss er für alle Vertragsparteien sowohl im gewöhnlichen Geschäftsablauf als auch bei Insolvenz einer der Vertragsparteien rechtlich durchsetzbar sein. Swisscom hat als Folge der Änderungen ihre Verträge im Bereich der Roamingabrechnungen neu beurteilt und gefolgert, dass diese die konkreten Kriterien für eine Verrechnung erfüllen und zu einem grossen Teil zu saldieren sind. Der Effekt der Saldierung auf die sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten beträgt per 1. Januar 2012 CHF 233 Millionen und per 31. Dezember 2012 CHF 166 Millionen.

Swisscom wendet zudem die Änderungen von IAS 36 «Wertminderungen von Vermögenswerten: Angaben zum erzielbaren Betrag für nicht finanzielle Vermögenswerte» frühzeitig ab dem Geschäftsjahr 2013 an. Mit der Änderung entfällt die Pflicht zur Offenlegung des erzielbaren Betrags einer jeden zahlungsmittelgenerierenden Einheit im Rahmen der Goodwill Werthaltigkeitsprüfung.

Änderungen von International Financial Reporting Standards und Interpretationen, die noch nicht zwingend anwendbar sind

Die folgenden, bis Ende 2013 publizierten International Financial Reporting Standards und Interpretationen müssen ab dem Geschäftsjahr 2014 oder später angewendet werden:

Standard   Titel   Gültig ab
Änderungen IFRS 10   Konzernabschlüsse: Investmentgesellschaften   1. Januar 2014
Änderungen IFRS 12   Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen: Investmentgesellschaften   1. Januar 2014
Änderungen IAS 27   Einzelabschlüsse Investmentgesellschaften   1. Januar 2014
Änderungen IAS 39   Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung Novation von Derivaten und Fortsetzung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen   1. Januar 2014
IFRIC 21   Abgaben   1. Januar 2014
Änderungen IAS 19   Leistungen an Arbeitnehmer: Arbeitnehmerbeiträge   1. Januar 2015
IFRS 9   Finanzinstrumente   frühestens ab 1. Januar 2017
Änderungen IFRS 9, IFRS 7 und IAS 39   Finanzinstrumente: Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting)   frühestens ab 1. Januar 2017
Diverse   Änderungen von IFRS 2010–2012   1. Januar 2015
Diverse   Änderungen von IFRS 2011–2013   1. Januar 2015

Swisscom wird ihre Berichterstattung im Hinblick auf die neuen und geänderten Standards überprüfen, die am oder nach dem 1. Januar 2014 in Kraft treten und durch Swisscom nicht frühzeitig angewendet werden. Zum heutigen Zeitpunkt erwartet Swisscom keine wesentlichen Auswirkungen auf die Konzernrechnung.