Vergütung an den Verwaltungsrat

Grundsätze

Das Vergütungssystem für die Verwaltungsratsmitglieder ist darauf angelegt, erfahrene und motivierte Personen für die Wahrnehmung einer Verwaltungsratsfunktion gewinnen und halten zu können. Es zielt zudem darauf ab, die Interessen der Verwaltungsratsmitglieder auf diejenigen der Aktionäre auszurichten. Die Vergütung trägt der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Verwaltungsrats mitglieder Rechnung und steht in angemessener Relation zur marktüblichen Vergütung für vergleichbare Funktionen.

Die Vergütung besteht aus einem funktionsabhängigen Verwaltungsratshonorar, das sich aus einem Basishonorar und einer Funktionszulage zusammensetzt, und Sitzungsgeldern. Es wird kein variabler Erfolgsanteil entrichtet. Die Verwaltungsratsmitglieder sind verpflichtet, einen Teil ihres Honorars in Aktien zu beziehen und die im Berichtsjahr neu eingeführten Vorgaben zum Mindestaktienbesitz einzuhalten. Damit sind sie direkt an der finanziellen Wertentwicklung der Swisscom Aktie beteiligt.

Die Vergütung wird jährlich im Dezember für das Folgejahr auf ihre Angemessenheit überprüft. Im Dezember 2012 hat der Verwaltungsrat beschlossen, die Vergütung für das Geschäftsjahr 2013 unverändert zu belassen. Der Verwaltungsrat beurteilte die Angemessenheit der Vergütung im Rahmen eines Ermessensentscheides. Dabei hat er sich auf folgende Benchmarks gestützt: die Vergütungsstudie der 30 im Swiss Leader Index (SLI) kotierten Unternehmen zum Geschäftsjahr 2011, die vom auf Management-Vergütungsfragen spezialisierten Beratungsunternehmen Towers Watson durchgeführt wurde, sowie die öffentlich zugängliche, von ethos erstellte Studie über die Vergütung der Führungskräfte der 48 grössten in der Schweiz kotierten Unternehmen (SMI und SMIM) im Geschäftsjahr 2011.

Vergütungselemente

Funktionsabhängiges Verwaltungsratshonorar

Das Basishonorar beträgt für den Präsidenten netto CHF 385’000 und für die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrats netto CHF 120’000. Für einzelne Funktionen werden Zusatzvergütungen ausgerichtet (Funktionszulage). Demnach hat jedes Mitglied der ständigen Ausschüsse Finanzen, Revision und Kompensation Anrecht auf eine Vergütung von netto CHF 10’000. Zusätzlich wird dem Vizepräsidenten und den Vor sitzenden der Ausschüsse Finanzen und Kompensation je eine Vergütung von netto CHF 20’000 ausgerichtet. Der Vorsitzende des Ausschusses Revision erhält netto CHF 50’000. Der Bundesvertreter erhält netto CHF 40’000 für die speziellen Aufgaben seiner Funktion. Die Mitglieder allfälliger Ad-hoc-Ausschüsse erhalten keine Funktionszulage.

Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind unter dem «Management Incentive Plan» verpflichtet, 25% des Basishonorars plus Funktionszulage in Aktien zu beziehen, wobei Swisscom diesen in Aktien zu investierenden Betrag um 50% erhöht. Damit erfolgt die Vergütung (ohne Sitzungsgelder) zu zwei Dritteln in bar und zu einem Drittel in Aktien. Für Mitglieder, die unterjährig eintreten, ausscheiden oder eine Funktion übernehmen beziehungsweise abgeben, kann die Höhe der Aktien bezugspflicht abweichen. Die Aktien werden zum Steuerwert zugeteilt, aufgerundet auf ganze Anzahl Aktien. Sie unterliegen einer Sperrfrist von drei Jahren. Die jeweils im April des Berichtsjahres für das Berichtsjahr zugeteilten Aktien werden zum Marktwert per Stichtag der Zuteilung ausgewiesen. Weitere Informationen zum Management Incentive Plan finden sich in der Erläuterung 11 im Anhang zur Konzernrechnung. Im April 2013 sind den Mitgliedern des Verwaltungsrats insgesamt 1’667 Aktien (Vorjahr 1’927 Aktien) zum Steuerwert von CHF 371 (Vorjahr CHF 310) pro Aktie zugeteilt worden. Der Marktwert hat CHF 442 (Vorjahr CHF 361) pro Aktie betragen.

Siehe Bericht
Sitzungsgelder

Für Sitzungen werden pro Tag netto CHF 1’250 und pro Halbtag netto CHF 750 ausbezahlt.

Vorsorge- und Zusatzleistungen

Swisscom übernimmt für die Mitglieder des Verwaltungsrats sämtliche Beiträge an die Sozialver sicherungen (SV), insbesondere für die Alters- und Hinterbliebenenversicherung sowie die Arbeits losenversicherung. Die ausgewiesenen Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats enthalten die Beträge des Arbeitsnehmers für Sozialversicherungsbeiträge. Die Beträge des Arbeitgebers sind separat ausgewiesen, aber in das Total der Vergütungen eingerechnet.

Für die Offenlegung von Dienst- und Sachleistungen sowie Spesen wird auf die steuerliche Betrachtung abgestellt. Es werden keine nennens werten Dienst- und Sachleistungen entrichtet. Die Abrechnung der Spesen erfolgt nach Aufwand. Daher sind in der ausgewiesenen Vergütung weder Dienst- und Sach leistungen noch Spesen aufgerechnet.

Gesamtvergütung

Die folgenden Tabellen zeigen individuell die gesamte Vergütung des Verwaltungsrats für die Geschäftsjahre 2013 und 2012, jeweils nach einzelnen Komponenten aufgeschlüsselt. Die höhere Vergütung im 2013 ist durch die veränderte Zuteilung von Funktionen in Ausschüssen im 2012 und eine grössere Anzahl von Sitzungen im 2013 begründet.

  Basishonorar und Funktionszulagen            

2013, in Tausend CHF
  Bar-
vergütung
  Aktienbasierte
Vergütung
 
Sitzungsgelder
  Arbeitgeber-
beiträge an SV
 
Total 2013
Hansueli Loosli   330   195   43   30   598
Barbara Frei   104   61   28   11   204
Hugo Gerber 1   104   61   30   11   206
Michel Gobet   104   61   28   11   204
Torsten G. Kreindl   127   75   33   13   248
Catherine Mühlemann   104   61   27   11   203
Richard Roy   144   85   33   15   277
Theophil Schlatter   152   90   31   16   289
Hans Werder   142   84   34   12   272
Total Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats   1’311   773   287   130   2’501
1 Zusätzlich wurde ein Honorar (inklusive Sitzungsgelder) von CHF 9'000 als Barentschädigung für das VR-Mandat der Worklink AG ausbezahlt.
  Basishonorar und Funktionszulagen            

2012, in Tausend CHF
  Bar-
vergütung
  Aktienbasierte
Vergütung
 
Sitzungsgelder
  Arbeitgeber-
beiträge an SV
 
Total 2012
Hansueli Loosli   330   195   38   30   593
Barbara Frei 1   69   59   23   9   160
Hugo Gerber 2   104   61   24   11   200
Michel Gobet   104   61   26   11   202
Torsten G. Kreindl   128   75   32   13   248
Catherine Mühlemann   104   61   25   11   201
Richard Roy   144   85   26   14   269
Theophil Schlatter   136   61   31   13   241
Othmar Vock 3   50   4   7   3   64
Hans Werder   142   84   32   12   270
Total Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats   1’311   746   264   127   2’448
1 Per 4. April 2012 gewählt.
2 Zusätzlich wurde ein Honorar (inklusive Sitzungsgelder) von CHF 9'500 als Barentschädigung für das VR-Mandat der Worklink AG ausbezahlt.
3 Per 4. April 2012 ausgeschieden.

Mindestaktienbesitz

Ab 2013 sind die Mitglieder des Verwaltungsrats neu verpflichtet, einen Mindestaktienbesitz in der Höhe eines Jahreshonorars (Basishonorar plus Funktionszulage) zu halten. Für den Aufbau der vorgegebenen Aktienposition haben die Verwaltungsratsmitglieder vier Jahre Zeit. Sie erreichen und halten die Vorgabe mit dem in gesperrten Aktien entrichteten Honorar sowie gegebenenfalls Zukäufen auf dem freien Markt. Die Einhaltung des Mindestaktienbesitzes wird jährlich durch den Ausschuss Kompensation überprüft. Eine allfällige Unterschreitung des Mindestaktienbesitzes als Folge einer Aktienkursreduktion muss bis zur nächsten Überprüfung ausgeglichen werden. In begründeten Fällen wie einem persönlichen Härtefall oder rechtlichen Verpflichtungen kann der Verwaltungsratspräsident nach freiem Ermessen individuelle Ausnahmen bewilligen.

Beteiligungen (Aktienbesitz) der Verwaltungsratsmitglieder

Per 31. Dezember 2013 und 2012 haben die Mitglieder des Verwaltungsrats beziehungsweise ihnen nahe stehende Personen die in der folgenden Tabelle angegebene Anzahl an gesperrten und nicht gesperrten Aktien gehalten:

Anzahl   31.12.2013   31.12.2012
Hansueli Loosli   1’335   915
Barbara Frei 1   283   151
Hugo Gerber   1’020   888
Michel Gobet   1’387   1’255
Torsten G. Kreindl   1’061   899
Catherine Mühlemann   1’010   878
Richard Roy   1’269   1’087
Theophil Schlatter   711   518
Hans Werder   688   506
Total Aktien der Mitglieder des Verwaltungsrats   8’764   7’097
1 Per 4. April 2012 gewählt.

Der Stimmrechtsanteil übersteigt bei keiner meldepflichtigen Person 0,1% des Aktienkapitals.