Umsetzung der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV)

Die VegüV hat verschiedene Anpassungen zur Folge. Die Generalversammlung wählt jährlich in Einzelwahlen den Präsidenten sowie die Mitglieder des Verwaltungsrats und des Ausschusses Kompensation sowie den unabhängigen Stimmrechtsvertreter. Organ- und Depotstimmrechtsvertretung sind nicht mehr zulässig. Swisscom beabsichtigt, die Konsultativabstimmung zum Vergütungsbericht weiterzuführen. Zudem wird den Aktionären die elektronische Vollmachts- und Weisungserteilung an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter über die Plattform «Sherpany» ermöglicht. Swisscom sieht vor, den Aktionären an der Generalversammlung 2014 diverse Statutenänderungen zur Annahme vorzuschlagen. Wesentliche Statutenbestimmungen umfassen dabei die Genehmigung der Vergütungsbudgets für Verwaltungsrat und Konzernleitung für das jeweils nachfolgende Geschäftsjahr, Aufgaben und Kompetenzen des Ausschusses Kompensation, die Regelung zur Annahme von Drittmandaten sowie einen Zusatzbetrag für unterjährig nach der Genehmigung des Vergütungsbudgets neu in die Konzernleitung eintretende Führungskräfte.