Strahlungsarme Kommunikationstechnologien

Beratung und Auskünfte zum Thema Funktechnologien und Umwelt

Swisscom berät mit speziell geschulten Mitarbeitenden Personen, die am Bau und Betrieb von Mobilfunknetzen mitwirken; ferner Anspruchsgruppen, die allgemeine Auskünfte zum Thema Funktechnologien, Umwelt und Gesundheit wünschen. Swisscom hat im Berichtsjahr über 630Gespräche mit den wichtigsten Anspruchsgruppen zu den Themen Mobilfunk und Umwelt geführt. Diese Gespräche werden jeweils durch lokale Projekte angeregt.

Forschung und Entwicklung im Bereich elektromagnetischer Felder

Swisscom ist sich der Verantwortung bewusst, die der Betrieb ihrer Funknetze mit sich bringt. Sie verfolgt daher durch interne und externe Spezialisten den wissenschaftlichen Fortschritt. Ferner analysiert Swisscom die entsprechenden Forschungsresultate und unterstützt relevante wissenschaftliche Arbeiten.

Swisscom arbeitet mit der an der ETH Zürich ansässigen Forschungsstiftung Mobilkommunikation (FSM) zusammen und unterstützt diese Stiftung finanziell. Swisscom beschäftigt vier qualifizierte Mitarbeitende, um die Forschungsergebnisse zu den elektromagnetischen Feldern, zu Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern auf Organismen und zur Messung von Immissionen zu verfolgen und zu interpretieren.

Die Wissenschaft erachtet die gültigen Grenzwerte für elektromagnetische Felder nach aktuellem Kenntnisstand als sicher. In diesem Zusammenhang wird auf die Faktenblätter Nr. 193 und Nr. 304 der WHO verwiesen.

Siehe unter

Zertifizierung des Qualitätssicherungssystems für die Einhaltung der NISV-Grenzwerte

Swisscom ist verpflichtet, bei ihren Mobilfunkbasisstationen ein Qualitätssicherungssystem (QSS) zu betreiben. Dieses gewährleistet, dass die in Betrieb stehenden Anlagen die gesetzlichen Grenzwerte dauerhaft einhalten. Swisscom hat 2005 entschieden, dieses Qualitätssicherungssystem nach der ISO-Norm 15504 zertifizieren zu lassen. Im Dezember 2013 erfolgte ein Assessment zur Wiederzertifizierung des Qualitätssicherungssystems durch einen von der SGS befugten externen Assessor. Swisscom bestand die Prüfung des Qualitätssicherungssystems mit Fähigkeitsstufe 4 bei einem Maximum von 5. Die Fähigkeitsstufe bedeutet, dass die für das QSS relevanten Prozesse «zielgerichtet und messbar» sind.

Die rechtliche Verpflichtung, die Emissionen von Mobilfunkanlagen zu begrenzen, ergibt sich in der Schweiz aus der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV). Die NISV schützt Menschen vor schädlicher oder lästiger nichtionisierender Strahlung. Sie gilt für den Betrieb von ortsfesten Anlagen, die elektrische und magnetische Felder mit Frequenzen von 0 Hz bis 300 GHz emittieren. Swisscom hält die NISV-Grenzwerte ein. Diese Schweizer Grenzwerte liegen zehnmal tiefer als in den meisten anderen Staaten.

Informationspflicht zu den in den Verkaufsstellen angebotenen Geräten

Swisscom gibt die Abstrahlungsstärke der Mobilfunktelefone an. Bei allen angebotenen und ausgestellten Geräten weist Swisscom den Verkaufspreis klar aus, wie es die Preisbekanntgabeverordnung (PBV) vorschreibt. Relevante technische Daten zu den Produkten ergänzen die Deklaration. Zudem finden Kunden und Interessierte in den Swisscom Verkaufsstellen und auf der Swisscom Webseite Angaben zu den Strahlungswerten (sogenannte SAR-Werte) der erhältlichen Mobilfunkgeräte. Hierzu besteht keine gesetzliche Verpflichtung. Swisscom kommt mit dieser Information einem Bedürfnis derjenigen Kunden entgegen, die bei der Auswahl ihres Geräts den Strahlungswerten von Mobilfunkgeräten besondere Bedeutung beimessen. Selbstredend halten alle angebotenen Mobilfunktelefone den Grenzwert von 2 W/kg ein; die Hälfte (51%, Vorjahr: 48,7%) liegt unter 0,8 W/kg, 31% (Vorjahr: 28,2%) unterschreiten sogar 0,6 W/kg (Stand Portfolio Dezember 2013).