Sonstige Vergütungen

Vergütungen für zusätzliche Arbeiten

Die Konzernleitungsmitglieder haben für die Ausübung von Verwaltungs ratsmandaten, sei es innerhalb oder ausserhalb des Swisscom Konzerns, grundsätzlich keinen Anspruch auf separate Vergütungen. Bis auf Hugo Gerber für sein Mandat als Verwaltungsratsmitglied der Konzerngesellschaft Worklink AG sind den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Konzernleitung im Berichtsjahr keine Vergütungen für zusätzliche gegenüber der Swisscom AG oder einer ihrer Tochtergesellschaften geleistete Arbeiten entrichtet worden.

Vergütungen an ehemalige Verwaltungsrats- oder Konzernleitungsmitglieder und nahe stehende Personen

Im Berichtsjahr sind keine Vergütungen an ehemalige Mitglieder des Verwaltungsrats oder der Konzernleitung geleistet worden, die in einem Zusammenhang mit der früheren Tätigkeit als Organ der Gesellschaft stehen beziehungsweise nicht marktüblich sind.

Nahe stehende Personen sind Ehepartner und Lebenspartner oder nahe Verwandte, die finanziell von der Organperson abhängig sind oder im gleichen Haushalt leben. Nahe stehend sind weiter übrige Personen, die finanziell von der Organperson abhängig sind, und Personen- oder Kapital gesellschaften, die von der Organperson beherrscht werden oder auf die die Organperson einen massgeblichen Einfluss ausübt. Als nahe Verwandte gelten Eltern, Geschwister und Kinder. Es sind im Berichtsjahr keine nicht marktüblichen Vergütungen an Personen ausgerichtet worden, die den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Konzernleitung nahe stehen.

Darlehen und Kredite

Die Swisscom AG hat im Geschäftsjahr 2013 weder früheren oder gegenwärtigen Mitgliedern des Verwaltungsrats beziehungsweise ihnen nahe stehenden Personen noch Mitgliedern der Konzernleitung beziehungsweise ihnen nahe stehenden Personen Sicherheiten, Darlehen, Vorschüsse oder irgendwelche Kredite gewährt. Es sind ferner keinerlei entsprechende Forderungen aus stehend.