Swisscom führt für die Mitarbeitenden verschiedene Vorsorgepläne in der Schweiz und in Italien. 2013 hat der Aufwand für die leistungsorientierten Vorsorgepläne CHF 295 Millionen betragen (Vorjahr CHF 80 Millionen). Davon wurden CHF 258 Millionen (Vorjahr CHF 50 Millionen) im Personalaufwand und CHF 37 Millionen (Vorjahr CHF 30 Millionen) im Finanzaufwand erfasst.
comPlan
Die Mehrheit der Swisscom Mitarbeitenden in der Schweiz ist bei der autonomen Vorsorgeeinrichtung comPlan gegen die Risiken Alter, Tod und Invalidität versichert. Die Leistungen von comPlan übertreffen das Minimum, das im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) vorgeschrieben wird. Die ordentlichen Arbeitgeberbeiträge umfassen Risikobeiträge von 3,35% und Beiträge altersabhängig von 5–13% des versicherten Lohns für Gutschriften auf den individuellen Altersguthaben. Das ordentliche Pensionierungsalter ist 65 Jahre. Mitarbeitende haben frühestens nach dem vollendeten 58. Altersjahr das Recht auf eine vorzeitige Pensionierung, wobei der Umwandlungssatz entsprechend der längeren erwarteten Rentenbezugsdauer gekürzt wird. Mitarbeitende können ferner die gesamte oder einen Teil der Altersrente in Kapitalform beziehen. Die Höhe der ausbezahlten Rente ergibt sich aus dem Umwandlungssatz, der bei Pensionierungen auf das angesparte Altersguthaben des einzelnen Versicherten angewandt wird. Bei einer Pensionierung im Alter von 65 Jahren beträgt der Umwandlungssatz bis Ende 2013 6,4%. Ab 2014 wurde der Umwandlungssatz auf 6,11% herabgesetzt. Das angesparte Altersguthaben ergibt sich aus den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen, die auf das individuelle Sparkonto jedes einzelnen Versicherten einbezahlt worden sind, sowie aus den auf dem Altersguthaben gutgeschriebenen Zinsen. Der Zinssatz, mit dem die Altersguthaben verzinst werden, wird jedes Jahr vom Stiftungsrat von comPlan festgesetzt. Die Vorsorgeeinrichtung comPlan hat die Rechtsform einer Stiftung. Der paritätisch durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter gebildete Stiftungsrat ist für die Führung der Stiftung verantwortlich. Die Aufgaben des Stiftungsrats der Pensionskasse sind im BVG und im Reglement der Pensionskasse festgelegt. Gemäss BVG ist eine vorübergehende Unterdeckung gestattet. Der Stiftungsrat muss Sanierungsmassnahmen einleiten, um die Unterdeckung innerhalb einer angemessen Frist zu beheben. Gemäss BVG könnten zusätzliche Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge anfallen, wenn der Vorsorgeplan eine signifikante Unterdeckung gemäss BVG aufweist. In diesen Fällen wird das Risiko zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt, und der Arbeitgeber ist gesetzlich nicht verpflichtet, mehr als 50% der zusätzlichen Beiträge zu übernehmen. Der Deckungsgrad nach BVG von comPlan hat per 31. Dezember 2013 rund 106% betragen (Vorjahr 103,4%). Die Anlagekommission von comPlan ist das zentrale Steuerungs-, Koordinations- und Überwachungsorgan für die Vermögensbewirtschaftung. Das Vorsorgevermögen wird über mandatierte, unabhängige Finanzdienstleister verwaltet. Die Überwachung wird von einem externen Anlagecontroller unterstützt. Der Stiftungsrat bestimmt die Anlagestrategie und die taktischen Bandbreiten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Innerhalb seiner Vorgaben darf die Anlagekommission die Vermögenszuteilung vornehmen.
Der Stiftungsrat von comPlan hat 2012 verschiedene Änderungen im Vorsorgeplan beschlossen, die die finanzielle Stabilität vor dem Hintergrund des tiefen Zinsniveaus und der steigenden Lebenserwartung langfristig sichern sollen. Die Änderungen werden 2014 in Kraft treten und umfassen Massnahmen bei den Vorsorgeleistungen. In erster Linie wird der Umwandlungssatz und damit die Höhe der künftigen Altersrenten für Neurentner gesenkt. Die Änderungen im Vorsorgeplan führten zu einer erfolgswirksam erfassten Verminderung der Vorsorgeverpflichtung von CHF 157 Millionen, die im vierten Quartal 2012 erfolgswirksam erfasst wurde.
Übrige Pläne
Die übrigen Pläne beinhalten neben unterschiedlichen kleineren Vorsorgeplänen in der Schweiz, den Vorsorgeplan für Fastweb Mitarbeitende. Die Mitarbeitenden der italienischen Tochtergesellschaft Fastweb haben bis Ende 2006 Ansprüche für künftige Vorsorgeleistungen erworben. Diese Ansprüche werden als leistungsorientierte Vorsorgeverpflichtung bilanziert.