Aufgabenteilung zwischen dem Verwaltungsrat und dem Ausschuss Kompensation
Der Verwaltungsrat genehmigt die Personal- und Vergütungspolitik für den Konzern sowie die allgemeinen Anstellungsbedingungen der Konzernleitungsmitglieder. Zudem legt er die Vergütungen der einzelnen Verwaltungsratsmitglieder und des CEO sowie die Gesamtvergütung der Konzernleitung fest. Der Ausschuss Kompensation behandelt Verwaltungsratsgeschäfte aus dem Bereich Vergütung, stellt dem Verwaltungsrat entsprechende Anträge und entscheidet im Rahmen der genehmigten Gesamtvergütungssumme in eigener Kompetenz über die Vergütung der einzelnen Konzernleitungsmitglieder (ohne CEO). Der CEO und die übrigen Mitglieder der Konzernleitung haben kein Teilnahmerecht an Sitzungen, an denen über ihre Vergütung beraten beziehungsweise entschieden wird. Die entsprechenden Entscheidungskompetenzen sind im Organisationsreglement des Verwaltungsrats und im Reglement des Ausschusses Kompensation geregelt, die in ihrer jeweils gültigen Fassung auf der Webseite von Swisscom unter «Grundsätze» abrufbar sind. Dort kann zusätzlich auf inzwischen revidierte oder ausser Kraft gesetzte Dokumente zugegriffen werden.
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Aufgabenteilung zwischen dem Verwaltungsrat und dem Ausschuss Kompensation.