Arbeitsrechtliche Grundlagen in der Schweiz

Einleitung

Swisscom ist mit rund 17’400 Mitarbeitenden in Vollzeitstellen in der Schweiz einer der grössten Schweizer Arbeitgeber. Die rechtlichen Anstellungsbedingungen beruhen auf dem Obligationenrecht. Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) regelt die wichtigsten arbeitsvertraglichen Bestimmungen zwischen Swisscom und den Mitarbeitenden. Er enthält überdies Bestimmungen für das Verhältnis zwischen Swisscom und den Sozialpartnern. Der neue GAV ist zusammen mit dem neuen Sozialplan per 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Aufgrund des besonderen Markt- und Konkurrenzumfelds haben die Swisscom IT Services AG und die cablex AG neu einen eigenen GAV. Ende Dezember 2013 waren dem GAV 13’869 Swisscom Mitarbeitende in Vollzeitstellen oder 83,8% der Belegschaft in der Schweiz unterstellt.

Allgemeine Anstellungsbedingungen, die über dem Minimalstandard des Obligationenrechts liegen, regeln die arbeitsrechtlichen Bestimmungen für die Kader von Swisscom in der Schweiz.

Arbeitnehmervertretungen und Gewerkschaftsbeziehungen

Swisscom pflegt einen konstruktiven Dialog mit den Sozialpartnern (der Gewerkschaft syndicom und dem Personalverband transfair) sowie mit den Personalvertretungen (den Arbeitnehmendenvertretungen). Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) und der Sozialplan sind gute Beispiele für gemeinsam ausgestaltete, faire Lösungen. Bei wesentlichen betrieblichen Veränderungen bezieht Swisscom die Sozialpartner und Personalvertretungen frühzeitig ein. Der GAV räumt den Sozialpartnern und den Personalvertretungen für unterschiedliche Bereiche Mitwirkungsrechte ein. Die Swisscom Mitarbeitenden haben im Herbst 2013 in allgemeinen und freien Wahlen die neuen Mitglieder für die Personalvertretungen gewählt, die die Mitwirkungsrechte wahrnehmen. Zwei Personalvertreter aus dem Kreis der Gewerkschaften sind zudem im Verwaltungsrat der Swisscom AG.

Gesamtarbeitsvertrag (GAV)

Auf den 1. Januar 2013 ist der neue GAV in Kraft getreten. Er verbessert die bereits sehr guten Anstellungsbedingungen nochmals in einigen Bereichen. So legt er mehr Gewicht auf die berufliche Entwicklung der Mitarbeitenden und stärkt die Rechte der Teilzeitmitarbeitenden. Für die dem GAV unterstellten Mitarbeitenden gilt eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden. Zu den fortschrittlichen Leistungen des GAV gehören ferner fünf Wochen Ferien – beziehungsweise 27 Tage ab dem 50. Altersjahr und sechs Wochen ab dem 60. Altersjahr, ein Mutterschaftsurlaub von 17 Wochen sowie ein Vaterschaftsurlaub von zehn Tagen. Weiter kommen die Mitarbeitenden nach jeweils fünf Anstellungsjahren in den Genuss einer zusätzlichen Woche bezahlten Urlaubs. Swisscom bezahlt eine Kinder- und Ausbildungszulage, die meist über den kantonalen Zulagen liegt, und gewährt Urlaub für besondere Familienangelegenheiten wie etwa den Adoptionsurlaub. Bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall garantiert Swisscom eine Lohnfortzahlung von 100% für die Dauer von 730 Tagen.

Arbeitszeitmodelle

Swisscom fördert die Life Balance ihrer Mitarbeitenden und schafft durch folgende Massnahmen die entsprechenden Voraussetzungen für Vollzeit- wie Teilzeitbeschäftigte: Die flexible Arbeitszeit, die von der Mehrheit der Mitarbeitenden genutzt wird, gilt als Normmodell. Weitere Modelle der flexiblen Arbeitszeit sind die Jahresarbeitszeit, das Langzeitkonto und Teilzeit ab dem 58. Altersjahr. Zudem besteht die Möglichkeit, in Absprache mit dem Vorgesetzten von zu Hause aus zu arbeiten. Diese Möglichkeit wird von vielen Mitarbeitenden genutzt und gestaltet sich dank der zur Verfügung stehenden Arbeitsmittel wie Unified Communications & Collaboration (UCC) immer einfacher. Swisscom trägt das Label «home office friendly».

Sozialplan

Der Sozialplan von Swisscom regelt die Leistungen für die dem GAV unterstellten Mitarbeitenden, die von einem Stellenabbau betroffen sind. Der neue Sozialplan setzt mehr Mittel ein, um die Arbeitsmarktfähigkeit der Mitarbeitenden zu stärken. Er sieht ferner Umschulungsmassnahmen bei einem sich langfristig abzeichnenden Stellenabbau vor. Für die Umsetzung des Sozialplans trägt die Worklink AG, eine 100%-Tochtergesellschaft von Swisscom, die Verantwortung. Die Worklink AG eröffnet den vom Stellenabbau betroffenen Swisscom Mitarbeitenden neue Perspektiven. Sie berät und unterstützt die Mitarbeitenden bei der Stellensuche ausserhalb des Konzerns oder vermittelt ihnen externe wie interne Temporäreinsätze. Die Erfolgsquote ist hoch: 2013 haben 82% der vom Stellenabbau betroffenen Mitarbeitenden vor Ablauf des Sozialplanprogramms wieder eine Beschäftigung gefunden.

Zudem fördert Swisscom durch spezielle Beschäftigungsprogramme (zum Beispiel durch den schrittweisen Teilaltersrücktritt oder Temporäreinsätze in ähnlichen Berufsfeldern) faire Lösungen für ältere Mitarbeitende, die von Änderungen des fachlichen Anforderungsprofils oder einem Stellenabbau betroffen sind. Das Vorsorgekonzept bietet zudem bei frühzeitiger Pensionierung (ab 58Jahren) finanzielle Unterstützung mittels einer AHV-Überbrückungsrente.

Entlöhnung der Mitarbeitenden

Lohnsystem

Eine wettbewerbsfähige Gesamtentlöhnung trägt dazu bei, hoch qualifizierte und motivierte Fach- und Führungskräfte zu gewinnen und langfristig an Swisscom zu binden. Das Lohnsystem von Swisscom besteht aus einem Basislohn, einem variablen Erfolgsanteil und Prämien. Der Basislohn bemisst sich nach der Funktion, der individuellen Leistung und dem Arbeitsmarkt. Der variable Erfolgsanteil hängt vom Unternehmenserfolg sowie für Kaderfunktionen zudem von der individuellen Leistung ab. Der Unternehmenserfolg bemisst sich an der Erreichung übergeordneter Ziele des Swisscom Konzerns beziehungsweise der jeweiligen Geschäftssegmente oder Bereiche. Diese Ziele beziehen sich vorwiegend auf finanzielle Kenngrössen und auf die Kundenloyalität. Die individuelle Leistung bemisst sich an der Erreichung von ergebnis- und verhaltensbezogenen Zielen. Durch die Aktienprämie honoriert Swisscom ausserordentliche individuelle Leistungen von Mitarbeitenden, die dem GAV unterstellt sind. Ausführungen zur Vergütung der Mitglieder der Konzernleitung sind im Kapitel Vergütungsbericht enthalten.

Siehe Bericht
Mindestlohn

Die Schweiz kennt keine gesetzlich festgelegten Mindestlöhne. Vielmehr handeln die Sozialpartner diese über Gesamtarbeitsverträge aus. Im Rahmen der per 1. Januar 2013 in Kraft getretenen neuen Gesamtarbeitsverträge ist der Mindestlohn auf CHF 52’000 beziehungsweise CHF 50’000 für cablex angehoben worden. Swisscom ist in der ganzen Schweiz tätig und kennt bezüglich der Lohnfestsetzung keine wesentlichen Unterschiede zwischen den Standorten. Wie eine Untersuchung der Eintrittsgehälter der jüngsten Mitarbeitenden (bis maximal 21 Jahre) in den mehrheitlich verwendeten Anfangsfunktionsstufen ergibt, beträgt der durchschnittliche Jahresbasislohn in dieser Kategorie CHF 57’400 beziehungsweise CHF 55’770 bei cablex. Er liegt damit jeweils mehr als 10% über dem Mindestlohn.

Lohnrunde

Swisscom und die Sozialpartner haben im November 2011 eine zweijährige Vereinbarung über die Lohnrunden 2012 und 2013 getroffen. Demzufolge hat Swisscom (ohne Swisscom IT Services) im Jahr 2013 die Lohnsumme in der Schweiz um 1,2% erhöht. Davon wurden 0,8% für generelle sowie 0,4% für individuelle Lohnanpassungen verwendet.

Für Swisscom IT Services haben Swisscom und die Sozialpartner eine separate Lösung vereinbart, die dem spezifischen Marktumfeld und der Wettbewerbssituation im IT-Markt Rechnung trägt. Dementsprechend erhöhte Swisscom IT Services für 2013 die Löhne der nach GAV angestellten Mitarbeitenden generell um 0,8%.