Angaben zu Dienstleistungskonzessionen

Die Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom hat, gestützt auf das Fernmeldegesetz (FMG), am 21. Juni 2007 der Swisscom die Grundversorgungskonzession für die Jahre 2008 bis 2017 erteilt. Als Konzessionärin ist Swisscom verpflichtet, allen Bevölkerungskreisen auf dem gesamten Gebiet der Schweiz den gesamten Umfang der Dienste der Grundversorgung während der Konzessionsdauer von zehn Jahren anzubieten. Das Konzessionsgebiet umfasst die gesamte Fläche der Schweiz. Die Grundversorgung garantiert den Zugang zu einem minimalen Angebot an Telekommunikationsdienstleistungen. Im Rahmen der Grundversorgung hat jedermann das Recht auf einen Anschluss, der nationale und internationale Telefongespräche in Echtzeit, das Senden und Empfangen von Faxschreiben und den Zugang zum Internet ermöglicht. Die Grundversorgung legt ebenfalls den Unterhalt einer vorgeschriebenen Zahl von öffentlichen Sprechstellen (Publifon) pro Gemeinde fest. Der Bundesrat legt periodisch für die Grundversorgung Preisobergrenzen fest.